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man selbstTheil nahm und imBluttranke mitder anwesenden Gottheit in Gemeinschafttrat. Hatte man man sich nun mit einem Menschen ent-zweit, oder, um den Kunstausdruck zu gebrauchen, hatteman eine Sache (sabka) wider ihn und galt es, Rechtoder Genugthuung zu suchen, so erschien man mit ihmbei diesen Opfermahlen, und der Sahs, mit dem mandas Opferthier schlachtete, wurde, wie er sonst dem Kriegediente, hier im Dienste der Götter zum Friedensinstrument.In der Wiederherstellung des Friedens mit der Gottheitwurde durch die Gerichtsordnung, die wesentlich mit diesenOpferfesten zusammenhing, auch der Frieden unter denMenschen wiederhergestellt. Darum waren im AlterthumPriesterthum und Richteramt in Einer Person vereinigt.Der Priester hatte den Bund oder die Ehe mit der Gott-heit, der Richter den Bund oder die Ehe, d. h. den Frie-den zwischen den Menschen zu wahren; der letztere Bundaber, der Frieden zwischen den Menschen, war im erster»,dem Frieden mit der Gottheit, eingeschlossen und Reli-gion und Recht somit unzertrennlick mit ein-ander verbunden.
Bei den Galliern gab es eine eigene Priesterkaste, dieden Namen Druiden sühne. Nach dem Berichte, denJulius Eäsar in seiner Beschreibung des gallischenKrieges über sie gibt, stand sie dem Gottesdienste vor undentschied zugleich über alle Streitigkeiten. Sie genoß deß-halb das größte Ansehen und die höchste Ehre. Wer sichnicht an ihre Entscheidungen hielt, wurde von der Theil-nahme an den Opfern ausgeschlossen: die härteste Strafe,die es gab, da der Ausgeschlossene für verrucht angesehenund von Jedermann gemieden wurde, weil man die bloßeBerührung mit ihm für unheilbringend hielt. »An der