Band 
Erster Theil.
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63. Ehe- und Lerwandtschaftsverhältnisse.

Die Ehe ist uns heilig, sie war es auch unsern heid-nischen Voreltern, sie war ihnen sogar gleichbedeutend mitder Religion selbst; denn das Wort Ehe, Ewa, E, Ae,A gleichsam der Anfang, verwandt mit Aß, Eß (Eins,Einheit), was die Gottheit selbst bezeichnet, drückt, wieschon oben gesagt, den im Anfange, in welchem wir vonGott erschaffen wurden, geschlossenen, eben in dem Ver-hältnisse des Geschöpfes zum Schöpfer liegenden Bundmit Gott aus, in welchem denn auch als nothwendigerReflex oder Widerschein zugleich der Bund mit der Welt,mit unsern Mitgeschöpfen, insbesondere mit unsern Mit-menschen enthalten ist, weswegen auch im Christenthum,der Vollendung dieses Doppelbundes, das Gebot der Näch-stenliebe, als selbstverständlich in dem Gebote der Liebe zuGott enthalten, dem letztem gleichgestellt wird. Dasselbeaber liegt auch in dem Worte Religion, als in demVerhältnisse, das den Menschen an seinen Gott bindet(relixut) mit seinem Gott verbindet, eine Verbindung,die im germanischen Alterthum bei und in jedem Opfer-mahle feierlich erneuert wurde und dadurch die Innigkeitgewann, deren Begriff wir an das Wort Vermählungknüpfen. Die Ehe nun, im engern und heutigen Sinnedes Wortes, galt unsern heidnischen Voreltern, denen, alswäre ihnen die christliche Anschauungsweise schon zumVoraus eingepflanzt gewesen, als hätten sie vorzugsweisedie von Tertullian sogenannte natürlich christlicheSeele gehabt, überhaupt jeder Bund zwischen den Men-schen nur ein Abglanz des Bundes zwischen Gott und denMenschen war, nächst der Religion, die sie mit der Gott-heit vereinigte, als die höchste, innigste und heiligste Ver-