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paulinischen Rechtfertigungslehre in deutsche Sinnesart,kaum noch Herübernahme in deutsche Verhältnisse zu nen-nen; sondern die Sache selbst ist getroffen, der letzte In-halt evangelischer Predigt, daß der Mensch vor Gott gerechtwird durch den Glauben (aber den vollen, lebendigen,werkthätigen Glauben) an Jesum Christum, durch Hingabeseiner ganzen Sinnesart (und damit seines ganzen Lebens)an den Heiland, ist im tief sittlichen Sinne geradezugleichbedeutend mit jener Fidelität, die das altsächsischeEpos oder Heldengedicht auf sein Gefolge überträgt. Daßnun aber die germanische Welt ein sittliches Verhältnißkannte, die gegenseitige Treue zwischen dem Vasallen unddem Gesolgsherrn, ein Verhältniß, das nur in höheremMaße aus Christum übertragen zu werden brauchte, umaugenblicklich den Kern der Rechtfertigungslehre (d. h.der Lehre von der Gerechtigkeit in Christo) selbst darzu-stellen, daß dem germanischen Sinne ein Verständniß derHeilslchren auf so wahrhaft volksthümliche Weise zuGebote stand, darin haben wir vor Allen die Wahlver-wandtschaft dieses Volkes mit dem Evangelium zu er-blicken, eine Veranlage, die nicht glücklicher gedacht wer-den kann. Gerade was der Römerwelt fehlte, die Aus-nahme des Evangeliums als einer beseligenden Macht fürGlauben, Gemüth und Willen, das eben bot das ger-manische Volk dar, und läßt deßhalb bei seinem Eintrittin die Kirche auf so reiche Frucht rechnen.« *
* Rettbera a. a. S. 247—252.