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lange nicht einmal Glaubensprediger, sie errichteten unterihnen lange, sehr lange nicht einmal Bischofsstühle, abersie zogen sie auf dem langsamen aber sichern Wege derbürgerlichen Verwaltung und Gesetzgebung nach und nachfür das Christenthum heran. Sie nahmen die Sprößlingeihrer vornehmen Geschlechter in ihre unmittelbare Umge-bung aus und schickten ihnen dieselben dann als Leiterihrer öffentlichen Angelegenheiten unter fränkischer Ober-hoheit, als fränkische Beamte zurück. Und da machte sichnun der Einfluß des Gefolgschaftswesens, wie wir denselbenin unserem ersten Theile auseinandergesetzt haben, in seinemganzen Umfange geltend. »Am frühesten wurde auf dieseArt der alamannische Adel, die Herzoge und Grafen, durchihre viel häufigere und engere Beziehung zu der fränkischenRegierung und deren christlichen Staatsmännern, in diechristliche Kirche eingeführt. Sodann wurden die von denfränkischen Königen für sich behaltenen Villen (Haus-güter) und Kurten (Höfe), sowie die Malst älten(Gerichtsplätze) wahrscheinlich die ersten christlichen Oasenin dem noch heidnischen Alamannien. Gleiche Villenund Kurten besaßen auch die alamannischen Großen,und waren letztere einmal für ihre Person gläubig ge-worden, so konnte es nicht fehlen, daß auch ihre Gülerund Wohnsitze in Bälde kleine christliche Gemeinden zähl-ten«. *
Am meisten Vorschub leistete das fränkische Herrscher-haus der Merowinger dem allmälig um sich greifendenChristenthum in Alamannien wie in Baiern durch dieAufstellung eines geschriebenen Rechtes für beide Länder,
* Hefcle in Wetzer's und Welte's Kirchenlerikon, Artikel: „Ale-mannen. Christianisirung dieses Volkes" Bd. l. T. 14S
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