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ein unaustilgbarer Schandfleck auf der Schwelle des neuzu-gründenden Königshauses, und eine blutige Aussaat vonDrachenzähnen zwischen den beiden Völkern der Frankenund Alamannen, die noch heute ihre Früchte treibt. Nocheinmal zuckt die Leiche der alamannischen Freiheit, alswäre sie bloß vom Scheintode gefesselt. Des schändlich Er-mordeten Nachfolger, der letzte noch dem Volke angehörigeHerzog Landfried II., schließt sich der Erhebung Grippo'san, von der das Nöthigste § 15 beim Bisthum Augs-burg folgen wird, fällt aber mit dessen Niederlage und wirdabgesetzt (748). Karl der Große wählte sich, um das Herzdes Volkes dem fränkischen Herrscherhause nicht ganz zuverlieren, später eine Gemahlin, Hildegard, aus dementthronten Herzogshause; die Regierung des Landes aberist von 748 an fränkische Kammerboten übergeben, dieden einheimischen Gaugrafen gleichsam als Treiber imNacken sitzen.
§ 10. Risihümer an und in den Rknrken öe6Mrinannenlander;.
Die bedeutenderen römischen Militärkolonien an dendeutschen Grenzen wurden bei, einige wohl sogar noch vor,dem großen Umschwünge, der durch Konstantin eintrat, alsMittelpunkte für die Pflanzung des Christenthums zu Bi-schofssitzen ausersehen. Dieß gilt namentlich von Gens,von Sitten, von Avenches, von Chur, von Augs-burg, von Konstanz, von Basel, von Straßburg,von Speier, von Worms, von Mainz; zum Theilan, zum Theil in den Marken des Alamannenlandes ge-legen, im letzteren Falle wenigstens mit ihren Sprengelnbuchtartig in dieselben hineinragend, trugen sie alle das Ihrezur Urbarmachung des alamannischen Bodens bei. Ent-