Band 
Zweiter Theil.
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es nachmals, sage ich, in den Streitigkeiten zwischenPapst und Kaiser lange ein entscheidendes Gewicht indie Wagschale legen konnte.

Indessen ist die Geschichte des bischöflichen Stuhlesvon Chur beinahe sür die ganze Dauer unserer beidenersten Zeiträume, in welche die Urbarmachung des ala-mannischen Bodens stillt, in ein kaum durchdringlichesDunkel gehüllt. Nur steinerne Denkmale in der St.Lucius-kirche von Chur zerreißen dasselbe mit vereinzelten Streif-lichtern. Der höchst glaubwürdige Schweizer Geschichts-forscher Tschudi aus längst vergangner Zeit will nochden Grabstein eines Bischofes Valentianus daselbstgesehen haben, dessen in sehr verdorbenem Latein gefaßteInschrift mit den Worten:

»lloe sseit in tomolo, quem cieüevit Letics tsllos,

Nsxiins sumworuiii xlori» kvlitötecum.

«Hier liegt die herrlichste Zierde des oberhirtlichen Stuhles.

Der vom rhätischen Land schmerzlich Beweinte im Grab),«

begann und die Zeit seines Todes auf den

»Vl. iliiium Sspternbris post «onsnlstuna kssilii viri oonsu-Irris, ilKiiotione XI

<6. vor dem Lag der Jdus des Septembers nach dem Consulatedes kaiserlichen Legaten oder Statthalters Basilius, in der11. Indictions«

anschte." *

Von diesem kaiserlichen Statthalter Basilius meldet die

^ S. Tschudi's Schrift: »Ksllis vomsts« <das behaarte Gallien,sweil die Bewohner desselben ihr Haar wachsen ließen und am Hinter-kopf zusammenbandens, ganz Gallien, mit Ausnahme des südöstlichenKüstenstriches, der 6»IIis brsccsls, sdes behosten Gallien's, weil dieBewohner des letzter« zum Erstaunen der Römer Beinkleider trugens).„Constanz 1758." S. 298.