Band 
Zweiter Theil.
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7!

den Januar den 13. Tag. Der 6. vor den Jdus diembeiden Monate ist also der sechste Tag vor dem 13., unddieß ist für denjenigen, der mit der alten römischen Ka-lenderrechnung nicht ganz vertraut ist, der 7. Monatslag,für einen Andern ist es der 8., denn die Römer zähltenden Tag nach dem Termin noch mit ein und rechneten Vvon 14, dieß ergäbe 8. Daß aber ein mit der alten rö-mischen Kalenderrechnung, überhaupt mit der alten römi-schen Sprache nicht sehr vertrauter Mann die fraglicheGrabschrift verfaßte, geht unwidersprecklich aus dem ver-dorbenen Latein derselben hervor. Und einem solchen istdenn natürlich auch die Abweichung von der gewöhnlichenBerechnungsweise der Jndictiom zuzutrauen.

Nun findet sich im Leben des heiligen Severinusvon Eugipxius, einer Schrift aus dem Anfange dessechsten Jahrhunderts, deren historische Auctorirät nichtdem geringsten Zweifel unterliegt, im 35. Abschnitt dieStelle: »Als am Feste der Erscheinung des Herrn derheilige Priester Lucillus voll sorgsamen Herzens ihm (demheiligen Severin) angezeigt hatte, daß er morgenden Tagesdas Todesgedächtniß seines Abtes Valentinus, vor-maligen Bischofes der Rhätrer, feiern werde, sprachder Diener Gottes zu ihm also: »»Wenn der heilige Ba-lenttn dir diese Feier zu begehen aufgetragen hat, so über-lasse auch ich, der ich nun bald aus diesem Körper aus-ziehen werde, es dir, dafür zu sorgen, daß an eben diesemTage die Mgilien für mich gehalten werden««. Lucrllns,über diese Rede erschrocken, wollte, da er ein hochberaglerMann war, der aller Wahrscheinlichkeit nach eher sterbenwürde, vielmehr sich der Fürbitte Sevenn's eifrigst empfeh-len, aber dieser antwortete: »»Heiliger Priester, das, wasdu gehört, wird geschehen, denn des Herrn Rathschlnß