Band 
Zweiter Theil.
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ficht, die Schuld seiner Vorfahren gegen dasselbe zu sühnen.Sein Ahnherr Victor I. soll nämlich, den einheimischenUeberlieferungen zufolge, den obengenannten Placidus,weil ihm derselbe seine Sünden vorgehalten, am 11. Juli630 haben enthaupten lassen. Diese reiche Schenkung unddas ganze Testament läßt übrigens darauf schließen, daßmit Tello das bisherige gräflich-bischöfliche Geschlecht derVictore ausstarb. Die Verbindung aber zwischen der welt-lichen und geistlichen Gewalt des Rheinquellenlandesdauerte noch geraume Zeit fort, sie hat aber ihren Grundnicht sowohl in Hebelgriffen der Bischöfe als in Anmaßun-gen der Grafen; die weltlichen Gebieter rissen auch diegeistliche Gewalt an sich, und ihre fränkischen Oberherrnkonnten oder wollten ihnen dieß nicht wehren, denn dieNatur des Landes und seiner größtentheils aus Restenallerlei zersprengter Völkerschaften bestehenden Einwohner-schaft brachte die Nothwendigkeit eines scharfen Regimen-tes und einer vielgewaltigen Alleinherrschaft mit sich.Darum ertheilt nach Nr. 3 des diplomatischen Codex vonEichhorn in seinem mehrerwähnten Werke Karl derGroße dem Nachfolger Tello's im bischöflichen Amte, Con-stantius, ausdrücklich die weltliche Statthalterschaft. Mö-gen wir auch den Zweifeln Gehör geben, welche gegen dieAechtheit dieser Urkunde erhoben werden, weil das Be-dürfniß einer ausdrücklichen oberherrlichen Bestätigung derVereinigung beider Gewalten gar zu nahe liegt, und Con-stantius in der Urkunde nicht wirklich als Bischof genannt,sondern nur mit Titeln angeredet wird, die es wahrschein-lich machen, daß er es war, namentlich aber weil späterderselbe Oberherr, Karl der Große, ausdrücklich die Tren-nung beider Gewalten aussprach und vollzog, so liegteben in diesem letzten Grunde gerade der Beweis, daß sie

Cuiführ. d. Christenthums. U. 6