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daselbst 549. Im Jahre 534 war Burgund dem fränki-schen Reiche einverleibt worden. Es ist übrigens nichteinmal ausgemacht, es wird noch von namhaften Auctori-täten bestritten, daß Vindoniffa je zu Burgund gehörte.Es steht nur so viel fest, daß es im Metropolitanverbandevon Besanyon stand, von welchem erwiesen ist, daß esseiner Zeit burgundisch war; und demzufolge konnte derBischof von Vindoniffa sehr Wohl Sitz und Stimme auseiner burgundischen Synode gehabt haben, wir sind da-durch keineswegs zum Schlüsse berechtigt oder gar genö-thigt, daß seine Residenz zum Burgunderreiche gehörte.Außerdem kommt noch ein Bischof von Vindoniffa, Ur-sinus, vor, den eine Inschrift der dortigen Martins-kirche als Erbauer dieses Gotteshauses bezeichnet. Nunaber verschwinden Stadt und Stuhl aus der Gcschichie.Dagegen taucht mit dem siebenten Jahrhundert ein neuerBischofssitz im benachbarten Konstanz auf. Um s Jahr6!3 stirbt ein Bischof von Konstanz, der erste, den dreGeschichte kennt, Eaudentius genannt, und der erledigteStuhl wird nun dem heiligen Gallus angeboten. Manhat daraus auf eine Verlegung des bischöflichen Stuhlesvon Vindoniffa nach Konstanz geschlossen. Wenn einesolche stattfand, so erfolgte sie dem Bisherigen gemäß zwi-schen 549 und 614, in der zweiten Hälfte des sechstenoder im Anfange des siebenten Jahrhunderts. Ucbrigensist die Annahme einer solchen Verlegung rein in die Luftgebaut. Die einfache Thatsache ist, daß gegen Ende desfünften oder Anfang des sechsten Jahrhunderts Vindoniffaaufhörte und Konstanz anfing, Sitz eines Bischofs zu sein,daß aber natürlich damit das letztere an die Stelle desentern trat und demzufolge derselbe Zweck erreicht wurde,den eine förmliche Verlegung gehabt härte, daß eine solche