also nicht einmal nöthig war, deßhalb Angesichts derSchwierigkeiten, mit denen sie bei der Zerrissenheit desfränkischen Herrscherhauses und seiner Verhältnisse verknüpftgewesen wäre, ohne Zweifel auch unterblieb.
Wir haben schon bei Chur und bei Augsburg gesehen,daß die Bischofsstühle im damaligen Frankenreiche von denweltlichen Machthabern besetzt wurden. Weder des Ober-hauptes der Christenheit, noch der Stimme des Volkeswurde dabei irgend gedacht, obwohl wir auf der andernSeite wieder finden, daß das fränkische Herrscherhaus,wenn es nicht sein besonderes Interesse dabei hatte, sichin der Regel nicht in die Angelegenheiten solcher Wahlenmischte. Dieß war namentlich in Alamannien der Fall,so lange es noch, obschon unter fränkischer Oberherrlichkeit,von seinen Volksherzogen regiert wurde. Ein solcher ala-mannischer Volkherzog — es ist noch nicht ermittelt, obdie verschiedenen Gaue, wie der Thurgau, der Breisgau,der Linzgau, der Argengau u. s. w., wie später, ihre ver-schiedenen Gaugrafen, so früher, ihre verschiedenen Herzogegehabt; in der Schlacht bei Zülpich war das ganze Ala-mannenheer von Einem Herzoge (König sroZulusj, Häupt-ling) befehligt, aber an jener Schlacht nahmen nur dieNordalamannen Theil, und der Eine Herzog, der im Kriegebefehligte, konnte für diesen Zweck aus den Vielen heraus-gewählt sein, die im Frieden Jeder seine eigene Gefolg-schaft leiteten; die Longobarden mit ihren 36 Herzogenwaren auch nicht immer unter Einem Oberbefehlshabervereinigt — ein solcher alamannischer Volksherzog, sageich, hatte zu Gall's Zeit seinen Sitz am nördlichen Userdes Bodensee's, in Ueberlingen. Seine Macht dehnte sichjedenfalls über das ganze Seegebiet aus, denn er vertriebAnfangs die beiden Glaubensbotcn Columban und