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von Basel* ein gewisser Baldebert unter Gregor's III.Nachfolger, Zacharias (7^1—752). Derselbe muß aberden genannten Papst, unter dem er den Stuhl von Ba-sel bestieg, weit überlebt haben, denn er findet sich noch765 auf der fränkischen Synode zu Attigny. ** Alsder Dritte nach Walaus wird in dem angegebenen Ver-zeichnisse aufgeführt: „Hatt ho unter Papst Leo III.« DerLetztere bestieg den Stuhl Petri im Jahre 795. Haito ge-langte also diesem Verzeichniß zufolge jedenfalls nicht vor795 auf den Stuhl von Basel; wir wissen aber anders-woher aus zuverläßigen Geschichtsauellen, daß er denselbensogar erst eilf Jahre später bestieg. Er kann somit beinaheunmöglich der unmittelbare Nachfolger Baldebert's gewesensein. Der Stuhl von Basel muß zwischen beiden eine Zeitunbesetzt geblieben sein, oder dessen Angelegenheiten wurdenwenigstens diese Zeit über von einem bloßen Amtsverweserbesorgt. Und als solcher ist uns eben Waldo, der Abt vonReichenau, begegnet, welchen Karl der Große in demselbenJahre (806), in welchem er den Mönch Haito (Hatto)von Reichenau auf den bischöflichen Stuhl von Basel er-hob, nach St.Denys rief, wodurch er sich eben genö-thigt sah, das genannte Bisthum einem Andern zu über-tragen.
Kaum zum Bischof von Basel ernannt, noch in dem-selben Jahre (806), wie ein vollgültiger Gewährsmann,Herrmann der Verkrümmte, bezeugt, ward Haitozum Abte von Reichenau gewählt. Diese Würde bekleideteer nach demselben Gewährsmann 17 Jahre lang, ver-tauschte sie dann sammt der Bischofswürde wieder mit dem
* Martene tlressur. novus. D. lli. S. 1385. Nach einemglaubwürdigen Doeument auc> dem 11. Jahrhundert.
Pcrtz Uoii. I!I S. 30.