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der Aar bis zu ihrem Einflüsse in den Rhein, ostwärts vondem Rhein bis an den Landgraben im Elsaß, nordwärtsvon der Diöcese Straßburg, westwärts von den Kirchen-iprengeln Toul und Besannen begrenzt, also, wie nochheutzutage auf das linke Rheinufer beschränkt, aber mehrdem Frankenlande zugewendet als der Schweiz. Heutzutageist er ausschließlich in die letztere eingewiesen und umsaßtdie Länder Luzern, Zug, Solothurn, Aargau, Thurgau,Basel, Bern-Jura (das übrige Bern, bis zur Aar, gehörtmm Bisthum Lausanne-Gens), Zürich und Schaffhausen(das früher dem Bisthum Chur-St.Gallen zugetheilt war).Einem Metropolitanverbande wurde das Bisthum bei seinerWiederherstellung nicht mehr einverleibt. In der Schweizhatte noch nie eine Metropolitankirche bestanden. Ihre ver-schiedenen Bisthümer waren verschiedenen Metropolitan-trrchen anderer Länder zugetheilt gewesen, Genf halte zuVienrre, Aventicum (später Lausanne), Vindvnissaund Augusta Rauracorum (später Basel), zu Be-santtvn, Chur zu Mailand, in der Folge zu Mainz,Eonstanz ebenfalls zu Mainz, früher zu Besanyon, ge-hört, Sitten war schon im Anfange des 16. Jahrhun-derts unmittelbar unter den römischen Stuhl gekommen,die katholischen Gemeinden von Tessin sind noch heutezum Theil dem Bisthum Como , zum Theil dem Erz-bisthum Mailand einverleibt. Nun wurden in der neuenOrdnung der Dinge, deren Ausrichtung erst im verflosse-nen Jahrzehent vollendet wurde, sämmtliche Bisthümerder Schweiz, zu denen durch Trennung St.Gallens vonEhur am 7. November 1845, noch ein neues, das Bis-thum St. Gallen, kam, unmittelbar unter Rom gestellt,das sich durch den apostolischen Nuntius in Luzern ver-treten läßt.