Band 
Zweiter Theil.
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hereingezogen wird, wo es deren Verherrlichung gilt,sind für den Einen wie für den Andern entschieden ab-zulehnen.

Erst mit Rothar hellt sich das Dunkel der Ge-schichte des Bischosstuhles von Straßburg etwas auf. Dieelsäßischen Klöster, die im siebenten und achten Jahrhun-dert eines nach dem andern in's Leben traten, gaben inihren Stiftungs- und Schenkungsbriefen Zeugniß von ihm.So findet sich um 728 ein Straßburger Bischof, Wie-geln in Urkunden des vom heiligen Pirmin gestiftetenKlosters Murbach. In unserer Durchschnittsrechnung fälltdieser Wicgern zwischen 732—743. Diese Abweichung vonder historischen Zeitangabe ist wie diejenige, die wir schonoben bei Rothar gefunden haben, so unbedeutend, daß siezur Uebereinstimmung wird, und eben dadurch geben diesekaum bemerklichen Abweichungen ein vollgültiges Zeugnißfür die Wahrheitstreue der Erchenbaldischen Bischofsliste,dre sich schon durch ihre kindliche Einfalt und augenfälligeAbsichrslosigkeit selbst verbürgt. Weit entfernt, wie beinahealle Stammbäume der Kirchen und Bischofsstühle ihrenUrsprung so weit als möglich zurückzuführen und nament-lich in die apostolischen Zeiten hinaufzurücken, wodurch siesich eben jedem unbefangenen Auge verdächtig machen undsich in eine Menge von Widersprüchen, besonders Zeit-verstößen, verwickeln, schlägt diese Bischofsliste, wenn wirsi? als lückenlos oder vollständig annehmen, ihre Wurzelerst in den Anfang des sechsten Jahrhunderts. Und dießstimmt so sehr mit der Natur der Sache überein, daß derschärfsten Kritik das Messer beinahe aus der Hand fällt,und ihr nur noch die Eine Ausflucht übrig bleibt, Lückenin dem Verzeichnisse anzunehmen, weil sie sich gezwungensieht, dem bischöflichen Stuhle von Straßburg ein höheres