Band 
Zweiter Theil.
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gegen wurde gegen den Schluß des achten JahrhundertsCöln zu einer eigenen Metropole erhoben und ihm Ton-gern und Utrecht nebst den neuerrichteten BisthümernMimigardesort (Münster), Minden, Osnabrückund Bremen als Suffraganstühle unterstellt, und Er-furt und Buraburg gingen wieder ein. Auf der an-dern Seite aber erhielt Mainz wieder einen Zuwachs anden neuerrichteten Bisthümern Paderborn, Halber-stadt, Hildesheim und Verven, wozu später nochPrag und Olmütz kamen, die jedoch im vierzehntenJahrhundert wieder davon getreünt wurden. Rechnen wirdazu noch den Verlust von Halberstadt und Verven,den die Kirche durch die Reformation erlitt, so blieben derMetropole Mainz die zehn Suffraganstühle Worins,Speyer, Straßburg, Konstanz, AugsburgChur, Würzburg, Eichstädt, Hildesheim undPaderborn, wozu noch 1752 das neuerrichtete Bis-lhum Fulda kam. Also blieb der Stand der Dinge biszur Zeit der Alles umwälzenden französischen Revolution,in Folge deren Mainz seine Metropolitanwürde verlorund nun als Suffraganstuhl der oberrheinischenKirchenprovinz, d. h. dem Erzbisthum Freiburgim Breisgau zugetheilt, Speyer aber unter das Erz-bisthum Bamberg gestellt und das Bisthum Wormsganz aufgehoben ist.

Zur Zeit des Uebergangs aus der merovingischen Pe-riode in die karolingische, in welche eben die Organisationder deutschen Kirche durch Bonisacius fällt, bildete das Bis-lhum Speyer den südlichen Theil des Herzogthums Rhein-franken, das aus den drei Bisthümern Mainz, Wormsund Speyer bestand, und bildete mit seinem südlichenEnde, dem Forste bei Hagenau, zugleich die Volksgrenze