Band 
Zweiter Theil.
JPEG-Download
 

165

daraus entwickelte sich die Metropolitanwürde dieses Stuh-les. Ursprünglich aber haftete der Primas bloß an derPerson, darum war es für Cöln so leicht, sich nachwenigen Jahrzehnten vom Metropolitanverbande mit Mainzloszureißen und aus dem Verhältniß der Unterordnungin das Verhältniß der Beiordnung zu treten, neben derMetropole Mainz sich selbst zur Metropole zu erbeben.Und nun erst war auch für die kirchliche Ordnung derDinge zur Wahrheit geworden, was schon seit Jahrhun-derten für die bürgerliche Ordnung der Dinge Wahrheitgewesen. Noch vor der Erhebung Cöln's zur besondernMetropole im nunmehrigen Sinne des Wortes, also zurMetropolitankirche wurde auf dem Reichstage zu Verna,einer Pfalz, d. h. Hofburg, an der Jsöre, im Jahre 755die Bestimmung getroffen, daß jede Stadt ihren Bischoferhalten und über mehrere Bischöfe ein Oberbischof oderMetropolit gesetzt werden sollte. In der Regel wurde denndie bürgerliche Metropole auch die kirchliche. Aber eskonnte auch der Fall eintreten, daß von mehreren bürger-lichen Metropolen nur eine zur kirchlichen erhoben werdensollte. Und dieser Fall war schon damals eingetreten, alses sich um einen Sitz für den ersten Metropoliten vonDeutschland, den heiligen Bonisacius, gehandelt hatte.Lange schwankte das Zünglein der Wage zwischen Mainzund Cöln hinundher; endlich entschied es sich für daserstere. Schon seit uralter Zeit waren diese beiden StädteNebenbuhlerinnen; aber Cöln hatte von Anfang angrößere Ansprüche auf den Vorrang. Eine uralte Kelten-stadt, Hauptort zuerst des Keltenstammes der Trevirer,dann nach deren Verdrängung über die Berge in's Mosel-thal, des Germanenstammes der Ubier, darum von denRömern früher Civims klbiorum genannt, wurde es von