Band 
Sechster Theil.
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Ausgangs- und Mittelpunkt einer geistlichen Weltherr-schaft auf ewige Zeiten. Zugleich aber that er damit nocheinen zweiten Schritt in der Richtung seines großenZweckes, er faßte diesen Kern einer geistlichen Weltherr-schaft des Bischofes der Römer in den Rahmen der welt-lichen des Königs der Franken und stellte damit unvermerktden weltlichen Thron über den geistlichen, mit andern Wortener drückte den Stuhl des Kirchenoberhauptes zum Tbron-schemel des Staatsoberhauptes herab und setzte sich dieDoppelkrone von Kirche und Staat auf.

Karl der Große verpflichtete sich an jenem großenTage, »die Kirche und deren Oberhaupt zu schirmen inallen Dingen,« und empfahl seinem Verbündeten, »die-selbige zu regieren in aller Frömmigkeit.« Natürlich daswaren Worte, und Worte lassen sich deuten und weitennach Bedürfniß. Die Mittel, die dem Papste zur Regie-rung der Kirche, wenigstens der fränkischen, in der Handblieben, beschränkten sich so ziemliH auf den Wirkungs-kreis eines Regierungsrathes, den man fragt, wenn manwill, und dem man folgt, wenn man es für gut findet.Die Worte nicht, aber die Natur der Sache und die Thatsprachen die Unterordnung des apostolischen Stuhles unterden weltlichen Thron aus: die Natur der Sache in demVerhältnisse des Bittenden zum Gewährenden, die Thatin der Einverleibung der päpstlichen Staaten in dasfränkische Reich. Wir können Angesichts dieser That dieFrage auf sich beruhen lassen, ob sich Karl der Große ineinem geheimen Vertrage noch ausdrücklich das Recht vonseinem geistlichen Bundesgenassen ausbedungen habe, denPapst zu ernennen oder wenigstens dessen Wahl zu bestäti-gen oder zu verwerfen. Der Franke hatte zwar Italien ingemeinschaftlichem Interesse mit seinem natürlichen Der-