Band 
Sechster Theil.
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kündeten erobert und theilte nun sogar diese Eroberungbrüderlich mit demselben, aber er theilte sie in der Artmit ihm, daß er sich die Oberhoheit über das Ganze vor-behielt, den Papst also, insofern derselbe Landesherr war,bloß als seinen Vicekönig betrachtete. Natürlich mußte erdenn auch eine entscheidende Stimme bei der Ernennungdesselben in Anspruch nehmen. Was er sich also in Be-treff dieses Punktes von Hadrian ausbedungen haben soll,verstand sich von selbst. Dieselbe Bcwandtniß hatte esmit einem zweiten Artikel des fraglichen geheimen Ver-trages, in welchem der heilige Vater seinem königlichenSchirmherrn freie Verfügung über die fränkischen Bischof-stühle zugestanden haben soll. Karl ließ seinem Papst-Statthalter zu Rom in den innern Angelegenheiten desweltlichen Gebietes, über das er ihn zum Landesherrnsetzte, nach beiden Seiten, der kirchlichen und staatlichen,völlig freie Hand, er entsagte jeder Einmischung in dierömische Staats- und Kirchenordnung, nahm aber nun alsselbstverständlich an, daß sich auch der Papst jeder Ein-mischung in die fränkische Staats- und Kirchenordnung zuenthalten habe, und fand es Wohl nicht einmal für nöthig,jedenfalls nicht für schicklich, dem heiligen Vater eine besondereVerzichtleistung für diesen Punkt abzudrängen; wie denn auchwohl der nachgiebigste Papst den unveräußerlichen Rechtendes Stuhles Petri nie so viel vergeben haben würde.

Man könnte aus den Gedanken kommen, Karl derGroße sei Protestant gewesen und habe dem Grundsätzegehuldigt, daß der Landesherr auch Herr der Landeskircheund der Bischof von Rom lediglich — Bischof von Romsei; aber man würde damit weit irre gehen. Karl derGroße war nur scheinbar Protestant, er wußte nichts voneiner für sich bestehenden, sich selbst regierenden Kirche,