den heidnischen Götzendienst und dessen angestammte Ge-bräuche gegen das Bekenntniß und die Uebung des christ-lichen Glaubens vertauschen und sich mit den Fran-ken zu Einem Volke verbinden sollten. Schonim Jahre 797 hatte Karl auf dem Reichstage zu Achendie Blutgesetze von 785 bedeutend ermäßigt und nament-lich für die meisten Fälle die Todesstrafe wieder in diealt hergebrachte Geldsühne verwandelt, nur hatte er fürVerletzung christlicher Priester an Person oder Habe ein doppeltund für die Ermordung königlicher Sendboten ein dreifach sohohes Wehrgeld angesetzt, als sonst im Frankenreiche fest-gestellt war. Durch den Vertrag von Hollenstadtwurden die Sachsen, obgleich derselbe in seinen einzelnenBestimmungen immer noch einem Richt- und Racheschwerteglich, das an einem Pferdehaar über ihrem Nacken aufge-hängt wurde, den Franken nun vollends gleich gestellt undihr Land für immer dem Reiche derselben einverleibt.Dasselbe wurde für ihre slavischen Nachbarn, zunächst be-sonders die Abotriten, wenigstens eingeleitet. KaiserKarl setzte ihnen einen ihrer Herzoge, mit Namen Trasko,denselben, der im Jahre 798 die Nordalbinger so blutig aus'sHaupt geschlagen hatte, zum Könige und ließ sich als seinemOberherrn Huld oder Mannschaft d. h. Lehenstreue vonihm schwören, und stellte überhaupt die slavischen Grenz-völker im Nordosten seines Reiches in dasselbe Verhält-niß zu den Franken und ihrem Herrschcrhause, in welchemdie Bayern vor der Entthronung Thassilo's zu denselbengestanden waren. Mit den Dänen beabsichtigte man vor-derhand einen bloßen Friedensschluß. Karl hatte ihren Kö-nig Gottfried, den Nachfolger des nun verstorbenen Sig-fried, zu einer Besprechung dieser großen Angelegenheiteingeladen, und der Däne war auf diese Einladung hm
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