Venncr waren durch ihr Amt die obersten Feldherren derBerner, und ihre Gewalt war in Kriegszeiten unum-schrankt. Noch im Jahr r;;6. wurde die Kricgsordnungvon iz7Z. welche dieses sagt, neuerdings bestathigt. Einjeder, der sich in der Stadt wohnhaft niederließ, warBürger daselbst. Man foderte nichts von ihm als einenDegen, Handschuhe, und einen Eimer damit zum Feuerzu laufen. Um aber zu der Regierung zu gelangen,mußte man ein Hans eigenthümlich besitzen. Noch imXV. Jahrhundert hielt man es vor nichts als eine be-schwerliche Last. Ein Landvogt von Lenzburg, heut zuTag eines der einträglichsten Aemter, verlangte zurück-berufen zu werden, weil er darüber das Handwerk,das ihn ernährte , versäumen mußte *). Auch hat derRath ein ganzes Jahrhundert durch allein regiert. Daaber derselbe seine Macht mißbrauchte, so findt man un-ter dem Jahr 1294. daß die CC. welche damals oder nichtlange vorher errichtet worden, sechszchen obrigkeitlichePersonen erwählt, um, wie die Akte besaget, die Unbc-schcidenheit des Raths zu verbessern , und ihm in seinenDerathschlagungen beyzustehcn. Noch entstand eine an-dre Macht, welche die Gesetze nur mit der größtenMühe in Schranken zu halten vermochten ; die Meister«schaftcn. Jeder Bürger war verpfiichtet, sich in einersolchen einschreiben zu lassen. Diese Gesellschaften woll-ten sich , nach dem Beyspiel der meisten Städte Deutsch-lands und der Schwcitz zu Zünften erheben, und eineArt von Gerichtsbarkeit über ihre Genossen ausüben. Die(!C. widersetzten sich durch strenge Verbote, und behaup-teten die Aristokratie.
Der Rath strebte nach der Oligarchie. Im Jahr 1384.setzte er Fremde zu Grossen Rathen. Dieser Mißbrauch*) Man vergleiche mit diesem Zug das No. III. im ersten Stückdieses Museums.