Band 
Schweitzersches Museum. 1783.
Entstehung
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ktzt aus nnamdcr gehen , als ein Geschäft von ganz an-derer Ar: aufs Tapet gebracht ward.

Zween Bauern , die über sechszig Jahre alt waren,baren sich vom Volk Dispensatio» aus , um zwey ihnengefreundte arme Waisen zu heyrathen, denen sie ein ehr-liches Auskommen verschaffen wollten. Auf diesen Dor-trag erhoben sich verschiedene Stimmen zu ihren Gunsten,als ein Geistlicher das Wort nahm, um die Rechtsamenseines Ordens vorzustellen. Derselbe hielt eine gar ge-lehrte Rede, zu zeigen , daß es einer politischen Versamm-lung nicht zukomme, sich mit Religionssachen zu bcmcn-gen, und daß die gesetzgebende Macht der Landsgemeindedie göttlichen und kirchlichen Gesetze zu Gränzen hätte.Er schloß mit einer Bitte an das Volk, dieses und alleandre ähnliche Geschäfte an das Consistorium zu verwei-sen. Hier erhub sich eine Gegenparthcy in der Personeines gemeinen Hirten. Dieser machte einen Unterschiedzwischen den verbotenen Graden. Eilliche (sagte er)gründeten sich auf göttliche, andre auf bloß menschlicheRechte: Jene betreffend, hatte die Kirche so wenigMacht als die Layen , das Hinterniß zu heben; dieseaber fanden bloß bürgerliche Hinterniffe, welche durch den,der das Recht hat, Civilgesetze zu geben , oder abzuschaf-fen , könnten gehoben werden. — Man erinnre sich , daß

ein gemeiner Hirt so raisonnirct.Er schloß mit

dem Dotum : Man möchte über diese Dispensation ab-sprechen. Ein lustiger Kopf (denn dergleichen giebtsin den Alpen manchen , ) machte der Landsgemeinde dieAnmerkung : Da diese sechszigjahrige Männer so rasendivärcn , sich vnheyrathen zu wollen , so wäre es besser,daß sie ihre Lust auf Umtosten ihrer eignen Familie , alszur Beschwerde andrer büßten. Man lachte noch überdiese Bemerkung, als eine andre vernünftigere , derenStärke eben so vcrwundersam scheinen wird , als es ihre