Lurch diese Strafen eigentlich erreicht werden soll. Zajenen unzweckmäßigen Strafen gehören die, alten Völ-kern nicht unbekannte, Derurtheilung der Mädchen inBordelle, die Derschließung der Mißethäter in solche Ge-fängniße, und Verbannung in solche Gegenden, wo sieschlimmere Gesellschaft antrefen, die vollends den letztenKeim der Tugend aus ihrem Herzen vertilgt. Die Stra-fen , welche schänden, wann sie einen Men chen We-sen , der aus Stolz und Ehrbegierde manches Lasternicht begeht, verschlimmern indirect ebenfalls den, welchensie beßern sollten. Allein der Mißctharcr wird bisweilenandern Endzwecken aufgeopfert: Wann er der Gesellschaftnützlich zu werden noch Neigung hätte, aber die Frey-heit dieser Neigung zu folgen, nicht erlangt; oder wanner ihr noch nützlich und brauchbar zu seyn genöthigt wer-den könnte, aber doch aus ihr verstoßen wird, weil dieseHarre nöthig ist.
Die Behandlung des Uebcrtretcrs der Gesetze kannnicht angenehm und gütig, sondern muß hart seyn. Erkann also nicht durch liebreiche Vermahnungen oder Ver-heißungen von Vergebungen zurückgehalten werden : Son-dern er muß Härte und Strenge erfahren ; nicht,weil es Vorschrift des Naturrechts oder der Moralwäre, daß Laster durch Schande oder Schmerz vergoltenwerde, (denn diese Idee ist falsch) sondern weil eineentgegengesetzte Behandlung derer, welche die Gesetze ver-achten, die Gesetze um ihr Ansehen bringen würde. Daindeß die Gesellschaft keinen Regungen der Rache (dieunsittlich sind) Gehör geben darf, so muß sie die Stra-fe nicht härter seyn laßen, als zur Erreichung ihrer Ab-sichten nöthig ist. Diese Strafe kann aber nie eingrößers Uebel seyn, als dasjenige, so dadurch ab.gewendt werden soll. Das heißt: Sie muß fürs Ganze,und den, der gestraft wird , nicht so viele schlimme