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lisch bessern Menschen zu machen, und von ihren bösenNeigungen zu heilen. Die Verbesserung mancher Lasier-haften scheint sogar dem menschlichen Verstand durch keinegedenkbarcn Mittel zu bewerkstelligen. Da aber Enthal-tung von Handlungen, welche die Gesellschaft beleidigen,selbst ein Grad der Verbesserung ist, so ist dieser Zweckbey vielen zu erreichen, theils durch Strafübel, theilsdurch einen eine Zeitlang fortgesetzten Zwang zu einer vonder bisherigen verschicdnen Art zu handeln, woraus bes-sere Gewohnheiten entstehen. Seltener kann durch Un-terricht , Dermahnungen, gute Beyspiele , eine voll-koinmnere Verbesserung bewirkt werden. Doch ist dererste Grad der Verbesserung hinlänglich, den Verbrecherder Gesellschaft wieder zu schenken. Wenn diejenigen,welche dieselbe beleidiget haben, nach ihrer Bestra-fung wieder in den Besitz ihrer Freyheit gesetzt wer-den, so werden sie dadurch als Menschen erklärt, vondenen zu hoffen steht, daß sie der Gesellschaft fernernicht schadeia, sondern nach ihren besondern Kräften undUmständen, in welche sie nun kommen, nützlich seyn,und ihre Bestimmung als Menschen in Zukunft erfül-len werden. Durch die Verbannung aus einem Staatewird ein Missethäter bloß aus einer kleinen Gesellschaftder Menschen in eine andre versetzt. Er wird also wred-rum ein freyes Mitglied der menschlichen Gesellschaft;und die Verbannung ist keine Verstoßung aus derselben.Es ist also kein Zweifel, daß der Staat unrecht handelt,der, wenn ihm irgend ein anderes Mittel übrig bleibt,sich vor einem Verbrecher sicher zu stellen, denselben ver-bannet, da er aller Wahrscheinlichkeit nach anderwertsnur seine Verbrechen wiederholen wird, und man derge-stalt einer andern Gesellschaft, einen Taugenichts, einenRäuber, einen Mörder ordentlich zuwirft. Ucbrigens aberkann die Verbannung entweder weiter nichts, als eine harte