Band 
Schweitzersches Museum. 1783.
Entstehung
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Strafe seyn, dic den Verbrecher abschrecken soll/ dieRuhe der Gesellschaft fermerzu stören, und die nicht überihn beschloßen wird,, wenn es nicht wahrscheinlich ist,daß er unter den Gehorsam der Gesetze zurwckkehren wer-de; oder sie kann eine Anstalt seyn, wodurch die klei-ne Gesellschaft sich von einem ihrer Mitglieder befreyt,der ihr schädlich war, nicht als Mensch , sonder alsBürger; dagegen einer anders'eingerichteten kleinen Ge-sellschaft noch nützlich werden kann.

Wenn ein Mensch der Gesellschaft als ein freyes Gliednicht ferner nutzen will, oder keine Hofnung da ist, daßer es wolle, so soll er ihr gezwungen die Vortheile brin-gen , die er ihr noch verschaffen kann. Au diesem En-de müßen Zucht-und Arbeitshäuser in einem Staate seyn,worin Taugenichtse und verdorbene Menschen dem Staategezwungen nützen, und sich der Lasier, wozu sie Nei-gung haben, enthalten müßen. Durch dies Verfahrenmit ihnen wird ihr wahres Wohl zugleich mit dem Wohlder Gesellschaft befördert. Denn es ist ihr Unglück, wosie ihre Ausschweifungen fortsetzen, und der Gesellschaftschaden, wenn anders das Lasier ein Uebel ist ; besondersda durch Ausübung der Laster die Liebe zum Laster wächst,und der Lasterhafte immer schlimmere Fertigkeiten undNeigungen an sich nimmt; sich also immer weiter vonder wahren Glückseligkeit entfernt, und sich selbst dieRückkehr zu seiner Bestimmung unaufhörlich erschweret.Wenn nun aber solche Anstalten nicht vorhanden, nochmöglich seyn sollten, wodurch der Mißethater der Ge-sellschaft ferner nützlich werden kann, oder wenn es ihman Kräften fehlt, so wird er für die Gesellschaft unnütz;doch kann sie noch ihm nützlich seyn, indem sie ihn ineine Lage versetzt, worin er noch gewißc Pflichten ge-gen sich selbst erfüllen, und seine Vergehungcn bereuenkann. Die Gesellschaft hat, wie das Naturrecht lehrt,