Trägheit nnd zum Müßiggang sind Gefängnisse, zumalengelinde, keine abschreckenden Strafen. >— Ist also einCriminalgefetzbuch möglich ?. Mir dünkt, daß jedesderselben nur für einen gegebnen Zeitpunkt, eine gegeb-ne Verfassung, eigentlich passend seyn könne. Dahersind auch die Gesetze oft für eine gewisse Zeit entwederstreng und grausam , oder unkräftig , wenn sie zu einerandern zweckmäßig waren. Doch wenn diese, Betrach-tung uns die Schwierigkeit, ein Criminalgefetzbuch ab-zufassen , das zu allen Zeiten gültig bleiben kann, allbe-reits zeigt, was wird erst folgende thun ? Es ist wahr,ein Dieb, ein Räuber, ein Mensch der ein geringeresVerbrechen als Vcrrätherey wider den Staat begangenhat , (;. E. ein Falschmünzer, ein Blutschänder, einSodomit, ) sind grosse Verbrecher. Aber so gleich auchdas Aeusserliche ihrer Handlungen ist, so ungleich kanndas Innerliche seyn. Wer kann sagen: Alle diese Ver-brecher sind gleich schlimm; es ist gleich schwer, alle vonWiderholung ihrer Missethaten abzuschrecken. Oder werkann auch nur sagen : Es ist schwer, jeden Dieben, dereine ansehnliche Geldsume gestoscn hat, jeden Blutschän-der u. s.f. von ähnlichen Verletzungen der Gesetze zurückzu-halten ; und sie können der Gesellschaft nicht mehr vielnützen, nicht mehr ihre Bestimmung so wohl erfüllen, alssolche, die nie davon so grob abgewichen sind ? Um daszu entscheiden , müssen wir nicht die Verbrechen wissen,sonder die Verbrecher kennen; wissen, ob sie eine Fertig-keit in solchen Verbrechen erlangt haben, wie sie dareingerathen sind, ob sie durchaus lasterhaft und verdorbensind, oder ob sie vielleicht besser sind , als viele andre,welche die Ruhe der Gesellschaft nie auf diese Art gestörthaben ? Wer kann überdem eine Strafe für den eineneben so abschreckend , als für den andern halten? Es istalso wohl nicht einzusehen, wie ein Gesetzbuch allen Ver-
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