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Sünde zn seyn , ferner, daß man die Phraseologie derEydsgenößischcn deßgleichen der Dordrechtischen Confes-sion, noch mehr aber der H. Schrift brauchen könne, sostimme er vollkommen damit übercin. Er bat, daß man sei-ne Einwendungen nur seiner Blödigkeit, deinem Muth-willen, oder Ehrsucht, oder Bosheit zuschreiben wolle.
Diese Wendung war nicht in dem Stylo Curia ; siewar für manchen Zunftmeister und Rathsherrn zu fein:Dic Partikularisten arbeiteten mit Verunglimpfungen undAnschwärzungcn so glücklich , daß Zink den 2;. Augusts1660. auf das Rathhaus in Verhaftung gelegt ward.Keiner Seele, nur nicht seinem Sohne, einem Kinde,ward der Zugang zu ihm gestattet. Ihm ward angeson-nen, daß er jedem Canon von Dordrccht sich besondersunterwerfe und ihn gut finde; am Consensu generali seyes nicht genug. - Er bequemte sich, den fünf ersten bey-zustimmen ; aber in dem sechsten und siebenten fand erallerley Anstößiges. Ueber das Decretum Elestioni-; zwarWare er mit dem Synodo einig; aber nicht also mit demDecreto Reprobationis : Denn nichts anders sey ver-worfen , als was ausser Christo bleibe; und was in Chri-sto nicht bleiben will, von Ewigkeit für verworfen erkennt.
Er schrieb aus diesem Gefängniß an Herrn Statthal-ter Hirzcl: Da es ihm nicht wie andern gegeben sey,den Punkt von der ewig beschlossenen Verwerfung zubegreifen, so verursache es ihm Noth, Unruh und Wi-dersprechen in seinem Gewissen, sich dazu ftl bekennen.Wenn crs thäte, so müßte er sich selbst anklagen, daßer der Liebe Gottes menschliche Gunst und eigene Ge-mächlichkeit vorgezogen habe. Er sey in seinem Gewis-sen verbunden, eher alles anzuspannen, als zu reden,was, wie er finde, wider Gott laufe. Wenn er solcheAnfalle n'cht hatte, so müßte er sich schämen vor Gottund den Kindern Gottes, daß er seine Dberkeit ein ein-