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Zur Geschichte Wallensteins / durch Friedrich von Hurter
Entstehung
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Wallensteins Güterankänfe in Böhmen

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sügung getroffen 32), daß die seit dem 3. Juli 1622 verkauftenund noch nicht ratificirten Güter im laufenden Geldwerth müß-ten bezahlt werden. Hiegcgen wurde Wallenstein durch einkaiserliches Diplom sicher gestellt, daß von ihm nichts nach-zufordern seye 33). Ferner gewährte ein Erlaß des Statt-halters 3»), es seyen ihm für erlittenen Kriegsschaden auf seinenGütern in Mähren 182,296 fl. zu vergüten, wenn nicht eineausreichende, doch eine ansehnliche Summe in Abrechnung zubringen. Ein anderes Mittel waren Geldanleihen, zu wel-chen, bei der steten Verlegenheit der Kammer, Wallenstein undMichna öfters bereit standen. Schon im Jahr 1624 finden wireine Verschrcibung gegen diesen 36) von 900,000 fl. für unter-schiedliche Darleihen (200,000 fl. hatte er nachgelassen, ver-muthlich weil die Darleihen in dem sogenannten langen Geld 36)waren gemacht worden). Dafür erhielt er sechs vom HundertZins, an seiner Landessteuer und, sofern diese den Belauf vonjenem überstiege, an der Schuldforderung abzuschreiben. In ebendiesem Jahr waren ihm die Städte Saaz, Laun, Glattauund Jung-Bunzlau verpfändet, stand er zu einem neuen An-leihen auf dieselben bereit 3?) , womit zuletzt auch diese in seinEigenthum hätten übergehen können. Es kommt sogar einVorschuß von vierthalb Millionen Gulden rheinisch vor, wel-chen der Herzog von Friedland bis zum Jahr 1628 sollte her-gegeben haben 3»).

32) Den 20. Jan. 1624; Gedb. d. Hofk.

33) Förster führt es S. 337 unter den auf dem Schloß Stall be-findlichen Urkunden an.

3Z Vom 20. Juli 1623, bei Förster S. 328.

33) Den 8. April; Gedenkb. d. Hofkammer.

36) Des geringeren Werthes.

3?) Gedenkb. d. Hofk. 30. April 1624.

3») Förster S. 38».