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3 Theil, r Abtheilung.
angefüllten Trüchelein, * oder etwa die vier heiligen Ervangelien Gottes, oder das Gefäß niit dein Leibe desHerrn zur Wegzehrung für die Rranken auf den Altar se-yen sollte. Also redet der Papst Leo der vierte in der Pre-digt, welche man bey dem Philippus Labbe (lom. 8 Lon-cil. z.) stnden kaun.
Uebrigens ist es schon in den ältesten Zeiten der Brauchgewesen, daß man einige Blumen entweder auf dem Altareausstreuete, oder um den Altar herum zur Zierde und einemlieblichen Gerüche legete, wie man solches bey dem heiligenAugustinns (IIH. 22 äe Liv. v. c. 8.) aus diesen Wortenficht : „Zu Calama befand sich ein Mann, der vornehmste„in seinem Stande, und Martialis genannt, welcher schon„in einem hochen Alter, und gar kein Liebhaber der christli-„chen Religion war. Er hatte eine gewiß christliche Tochter„und einen Tochtermann , der in eben selbem Jahre getauft
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* Daß aucb diese, wann das heiligste Sacramentdes Altars aus-gesetzet wird, nicht auf dem Altare seyn sollen, findt nzan bey demberühmten Muratori in seinem vortreflichsten Werke, welches denTitel hat: Die w..hre Andacht des Christen, im dreyundzwanzigsten Kapitel, wo er also schreibt: Wir wollen eine derschönsten v, ro-dnnngcn vornehmen, welche der eifrigePapst Clemens der eilst« den 20 Zänncr 170^ in Rom darausgeben lasten. Derselbe befiehlt, daß, wann das hoch-würdige Kur zur Anbcrhnng ausgesetzet wird, alle Bilderauf jenem Altare bedecket, keine Reliquien, Bilder, oderSraruen daraufgcsttzct werden, und noch viel weniger dieAbbildungen der armen Seelen des Legfeuers , auf wasArt sie immer vorgcstester werden möchten oder könnten ,aldazu sehen seyn sollten, wollte Gott, daß dergleichenheilsame Befehle der eifrigen Papste überall bekannt gema-cher , und von jedermann eifrig befolget würden. In denBriefen des ruhmwürdigsten Ganqanelli und nachmaligen Papstesunter dem Namen Clemens der vierzehnte findt man dieses in des er-sten Theiles fünf und dreyffigstcn Briefe bestättiget, indem er schreibt,daß in Rom die weise Verordnung sey niemals Reliquienauf den Altar zu stellen, wo das Venerabile (Das heilige Seueraincnt) ausgesetzet ist.