228
z Theil. 2 Abtheilung.
A. Von den Bittgängen oder Processionen, welche anden dreyen Tagen der Kreuhwoche angestellet werden , habeich schon im zweyten Theile dieses Werkes (4 Abth. 7 Kap.)gehandelt, wo ich von den von der Kirche vorgeschriebenenEnthaltungen von Fleischspeisen geredet habe-
Es ist aber gar wahrscheinlich, daß die Kirche zu diesenBittgängen die drey Tage vor dem Feste der Himmelfahrt be-stimmet habe , damit wir sehen mögen , daß keiner an demSiegesgepränge Christi im Himmel einen Theil haben werde,der nicht zuvor an seinen Beschwerden Theil genommen hat,gemäß den Worten des Apostels : wenn wir mir ihm wer-den eingepflanzet seyn durch die Gleichheit seines Todes,werden wir auch an der Auferstehung Theil haben (Br.an die Röm. 6,5.)
Ueberdas damit wir sehen mögen, daß keiner in diehimmlische Stadt werde hineingeführet werden, der nicktzuvor auf der Erde wie ein Auswärtiger und Fremdling ge-lebet hat, gemäß dem Aussprnche des heiligen Angnstimis:welcher nicht seufzet wie ein Fremdling, der wird sichwie ein Bürger nicht erfreuen. (bMsrr. in ? 5 si. 148 » N. i
4 ') ^
Es gehen also drey mühesame Bittgänge vor, welche an
den dreyen Tagen der Kreuhwoche mit Fasten oder Enthal-tung von Fleischspeisen * angestellet werden. Darauf folget-er Siegsvolle Umgang, welcher am Himmelfahrtstage mir i
Freude und Frolocken verrichtet wird. ^
Zweyter Absah. §
Von der ck-rdnung und weise der Processtonen : wie auch lvon den Gebethen, welche bey selben pflegen verrichtet lzu werden, und besonders von der Litaney !
der Heiligen. §
F. Wärmn haben viele Kirchsprengel in Frankreich den ?
Brauch, ^
* Diese Fasten oder Enthaltung von Fleischspeisen wird in vielen iKirchen, und besonders unsers Dcurschlandcs, aus einer Nach-steht der Kirche oder widrigen eingeführten Gewohnheit nicht mehr lbeobachtet.