o Kapitel. 2 Absatz. 2Z r
2. Man muß ernsihaft einhergehen, nicht eilen, und einjeder in seiner Ordnung, zuerst die Mannsbilder , hernachdie Weibsbilder, soviel es sich thun läßt, von den Manns,bilden« abgcsö we' r.
z. Man muß eingezogen einhergehen, nicht mit den Au,gen überall herumschiveifen, still seyn, und mit Niemandenauf dem Wege reden, wenn es nicht nothwendig ist.
4. Man muß nicht mitten auf dem Wege von der Pro,cession hinweggehen, sondern, soviel es möglich ist, dabeybleiben , bis sie wiederum in die Kirche zurückkömmt.
5. Man muß seine Stimme mit den andern, welche psal,liren oder singen, auf dem ganzen Wege vereinigen, wennes seyn kann; wo nicht, solle man in der Stille bethen, unddas Gebeth auf die Absicht des Umganges richten.
b. Wenn man au das Ort der Station gekoinmen ist ,muß man mit den andern bethenund besonders sich vor derGottlosigkeit, oder Faulheit, oder sträflichen Unwissenheit je,ner hüten, die, wann die dortige Versammlung bethet, zrrwelchem die Processen hauptsächlich angesehen ist , davongerhen zum Essen , oder ausser dem Orte der Station bleibenund schwätze n, weder sich eher zu der Procession wiederumgesellen , als bis man von dem Orte der Station weggeht.
L. Was sollen die Geistlichen bey den Processonen börobachten?
21. r. Sie sollen keine ungewöhnliche Umgänge anstellen,welche «richt von der geistlichen Obrigkeit vorgeschrieben, odergrilgeheissen sind werden.
2. Siessollen genau beobachten, was in dein Processons;buche wegen der Anordnung und gewöhnlichen Gebethe, odervon dem Bischöfe entweder bey der Kirchemmtersuchung, oderwenn er ausser dieser etwas gebieth, wegen des Gebethes,der Einrichtung, den Orten der Stationen , oder Ordnungim Geher« rc vorgeschrieben ist.
z. Alle Geistliche müssen sich in dein Chöre zu dem Gerbethe versammeln, welches man vor dem Umgänge zu sinrgen pflegt, und wiederum, nachdem sie zurückgekehret sind,
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