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3 Theil. 2 Abtheilung.
zu thun bisweil die Brrä cnvovstcher nicht im Standefind. Dabey muß er dem Volke fleißig zeigen , wie ver-werfens - und verfluchenswürdig diese Laster seyn.
Viertens, wegen der Sünden, von welchen bekanntist, daß sie von dem Rechte oder aus einer Gewohnheitallein dem Bischöfe vorbehalten , und die in den Satzun-gen der Rirchenversammlungen enthalten sind, in welcheNiemand anderer sich einmischen darf. Da solle er demVolke zu wissen machen , daß , wenn einer oder eine ineinem solchen Gewisscnoanliegen , oder in wem immerandern seines Rathes bedürftig ist, er bereitet sey sie gut-willig anzuhören, einen Rath, oder die LossprechungMitzutheilen, und eine heilsame Busse gnädig aufzule-gen.
Fünftens, damit er das Sakrament der Firmung aus-theile, dessen ordentlicher Ausspender der Bischof alleinist. (Lx ?onti5. kom. )
L. In welcher Ordnung, und mit welchen Gebräuchengeschieht die Kirchenunkersuchung des Bischofes?
2l. Die Geistlichen und das Volk empfangen den Bi-schof mit gebührender Ehre und Aufwartung. Man führetihm mit einem Gepränge in die Kirche, und zwar unter ei-nem Himmel, wenn er das erstemal die Kirche besichtiget.Man singt dabey Antiphonen , Responsorien, und andereGesänge.
Wann er in die Kirche hineingeht, bieth ihm der Kir-chenvorsteher den Weihwadel und das Weihwasser dar: ernimmt selben , besprenget sich selbst, und andere herumste-hende. Hernach segnet er den Weihrauch, und wird vondem Kirchenvorsteher angeräuchert. Nach diesem geht erzum Hochaltare, kniet nieder, und bethet. Unterdessen sprichtder Kirchenvorsteher die in dem Ponrificalbuche bey der An-kunft des Bischofes und Untersuchung der Gemeinde vorge-schriebenen Gebethe. Wann diese geendigel sind, wird eineAntiphon zur Ehre des Heiligen, welcher derselben KircheFürsprecher ist, oder von welchem sie den Namen hat, ge-sungen , und der Bischof singt von selbem da» Gebeth. Her-