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II Kapitel.
brnen ein Gebeth verrichtet: und warum giebt der Bischofdem Volke den Segen, die Lossprechung , und einen Ab-laß , ehe er die Untersuchung anfängt ?
2l. Durch die Ordnung selbst, in welcher selbe Gebetheverrichtet werden , wird angezeiget, welcher Zusammenhangbey den dreyen Kirchen, nämlich der sicgprangenden, leiden-den , und streitenden, sich befinde. Die bischöfliche Unter-suchung ist besonders auf dieses angesehen, damit selber Zu-sammenhang unverletzt erhalten, vermehret, und vollkom-men gemacher werde. Alsdann erst wird selber Zusammen-hang vollkommen, wann die drey Kirchen in den Himmelgebracht, nicht an unterschiedlichen Orten voneinander abge-söndert, sondern vereiniget, und erfüllet seyn wird, wasChristus in seinem bekannten Gebethe meldet : Ich bitte,daß alle eines seyn, gleichwie auch wir eines sind, damitsie vollkommen seyn in einem. (Ivan. 17, 21, u. w. )Damit nun diese Vollkommmmachung geschehe, müssennothwendig zuvor die in dem Kerker eingesperreten Seelenvon den Strafen des Fegfeuers befreyet werden , und die aufder Erde noch übrigen Gläubigen mit der Gnade Gottes alsoleben , daß sie zu der ewigen Glückseligkeit zu gelangen ver-dienen. Um dieses zu erhalten uud befördern , untersuchetder Bischof seine Gemeinde. Er fängt also die Untersu-chung mit Anruffung der heiligen Fürsprecher der Kirche an,damit durch deren Fürbitte die schon verstorbenen Gläubigenin das Ort des Lichtes und Frieden kommen, und die Leben-digen auf dem rechten Wege wandeln, und in die FußstapfenChristi eintreten mögen. Um dieses leichter zu erlangen,wünschet er ihnen den Segen, und giebt dem bethenden Volkedie Nachlassung der Sünden, Lossprechung, und einen Ab-laß. Er verrichtet unterschiedliche Gebethe str die verstorbe-nen Gläubigen, verordnet und befiehlt, was immer zumHeile der Lebendigen zu verordnen und befehlen ist: undwann er endlich alles gethan hat, was die Lebendige betrifft,geht er wiederum in die Kirche, noch etnmal für die Ver-storbenen zu bethen, damit die leidende und streitende Kirr
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