r6r z Theil. 2 Abtheilung, i r Kapitel.
chen vereiniget, und endlich mit der im Himmel siegprangen-den Kirche in eines vollkommen zusammengebracht werden,auch also der ganze geheimnißvoüe Leib Christi durch dieGnade des heiligen Geistes in ewiger Erkenntniß des alleinirnigen Gottes, in Anbethung, Lobe, und beständiger Lieberuhig verbleibe.
L. Wie solle das christliche Volk sich verhalten , wannder Bischof eine Pfarre besichtiget ?
21. 1. Es solle sein Gebeth mi« jenem, welches der Bi-schof verrichtet, vereinigen , und Gott für den Bischof unddie ganze Pfarre eifrig bitten, damit die Untersuchung zumNutzen und Wohlfart gereiche.
2. Es solle die Reden und Ermahnungen des Bischofesmit Ehrerbietigkeit und Aufmerksamkeit anhören.
z. Welche das Sacrament der Firmung noch nicht em-pfangen haben, die sollen sich bereiten selbes würdig zu erwpfangen.
4. Es will sich besonders gebühren, daß alle bereitetseyn die sacramentalische Communion zu empfangen, wennetwa der Bischof die Messe lesen sollte.
5. Wenn es in der Pfarre einige Misbräuche giebt,wenn einige Aergernisse, Laster, oder andere Dinge müssenverbessert werden : solle man selbe dem Bischöfe anzeigen,aber doch dabey von einer Ereiferung, Zorne, Zanke, Ei-fersucht , oder Rache gar Nichts merken lassen. Man mußdieses nur in solcher Absicht und Meynung thun, damit al-les , was immer wahr, was immer züchtig, was im-mer gerecht , was immer heilig, was immer lieblich ist,was immer einen guten Ruf hat : wenn es eine Tugend,wenn es eine löbliche Zucht ist, ( Br. an die Philipp. 4,8.) alles dieses in der Pfarre eingeführet, und durch die Ver-ordnung des Bistbofts bestattiget werde.
6. Wenn der Bischof um etwas fraget, muß man ihmnicht zweydeutig antworten, sondern mit Wahrheit und auf-richtig , auch alles deutlich und wohl ihm anzeigen.
7. Nach geschehener Untersuchung muß man alles ge»