8ro 17;. Von der Wappenkunst.
6. Die Mappen selbst werden in unter«schädliche Gattungen eingetheilt, nichtder Ge-stalt nach, sonderndem Zchl und End nach.r, DenPersonen nach giebetes Oejchle Hrs-wappen für die Familien oder Häuser.Gem-ind-sder Gesellschaffcv-Wappenfür dieStädt, d/niversttäken und an-dere versammlete Gemeinden. Perso-nal-Wappen für einzelne Personen,r. Denen Dingen nach, so dadurch bedeutetwerden,siebtes Stands-oder wurdcn-wappen/worinn dir Würde und Amt be-deutet wird, Enad-n oder Edren-Wap-pen, die man vvm Fürsten zu Ehren be-kommen hat. Schutz-wappen wann einOienk, oder Untergebner seines Schuh-Herrn Wappen neben dem seinigen führt.Heyraths Wappen, wann ein Gemahlzu seinen Wappen auch das Wappen sei-nes Gemahls nimmt. Eck < Wappenwann ein Erb annimmt das Wappen des-sen von dem er, was es immer sey/ ge-erbt hak. Umecickreds-Wappen, dieblos dienen einem Mann vom andern zuunterscheiden. Drraleichen seynd, biedergemeine Mann auf feinen Pettschafflen füh-ret, und jeder ihme an ummt, was ihnen be-liebt. Endlich das Vornehmste ist dasHercschaffts-Wapprn / wann einer dasWappen jenes Lands führet, worüber erHerr ist. Und dieses ist widerum dreyer-