Band 
IV. Theil
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K rSz.Von der wappen-Runst. 8i>l

ley. Erstlich Besitz würckiich oder pol-selsious-Wappen , wann er das Landwürcklich besitzt. AnderleNs prskentron-vdrr Anfpruchs-Wapprn, wann er nurAnspruch und Anforderung auf das Landhat. Drittens Gevächtnüß-Wappen,wann einer das Land einmahl besessen hat,aber keinen Anspruch darauf mehr macht,sondern nur zur Gedachtnuß es führet, e.Denemarck führt die Schwedische Wap-pen noch.

z. Nach der Manier oder Krafft zu bedeuten,feynd die Wappen entweder Redend odex.6rumm. Redend seynd die, welche mitihren Farben oder Figuren dasjenige gleich-sam aussprechen, was sie bedeuten sollen.«. 8- Die Stadt München hat in Wappeneinen Münch. Die Grafen von Henne-berg haben ein schwartze Henne auf einemgrünnen Berg stehend. Die Abbleo Pe-tershausen bat einen Päbstlichen Schlüssel,und einen Fisch.

^um. 164.

Das III. Stück / von dem Schild.

r. DaS Feld, Campus, solum, area»oder Grund, ist der Platz eines Schilds oderWappen.Rocks, oder Fahne rc.

r. Der Schild, äcucum , Parma . cl)"

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