_Drittes Buch._ i8z
eingerichtet haben (e). Onuphrlus (0 will, daß die erste canoni» ks- m ^§ulare8,durch Pabst Gelasium in S. Johannts Lateran-Kikch gesetzt 4^ l'.worden. So daß sich Lang zu einem Gespött machet, wann er Erge-ben darf, daß diese Lebens Gattung eine Apostolische Erfindung seye(§). Weilen aber weder die erstere noch die letztere, durch die Regiendw ihnen surgeschrieben worden sich im Zaum halten Uffen, hat KayserJustmianusum z zo.untcrMdliche Gebott zu ihrer Verbesse-rung ausgehen lassen: sonderlich hatten die Concilia (wie die Calchedo-nenflsche Handlungen mitgeben) jederzeit viel mit ihnen zu schaffen.
Von der Priester-Ehe schreibt Gratianus (K):Die Priester sind Ebe-Ver-vor Zeiten nicht verpflichtet gewesen, sich der Ehe zuenthalcen, bott An,Recht. Dann alle Apostel, ausgenommen Paulus undIohannesiangs un,
lebten in der Ehe/ sagt Ambrosius (i): Jgnatius aber- Clemens, Ale-°"alM.xandrtnus, Eusebtus, Cardinal Tajetanus waren beredt, Paulus seyeauch verehelichet gewesen. Es haben zwar etliche schon zuPauli Zei-ten hierüber einen Streit erregt; aber der H. Apostel wolle i. eor.?.nicht, daß man jemandem einen Strick anwerffe. Zwar hat man denledige- Stand jederzeit hoch gehalten (K) und haben fich einige der Ehefteywillig enthalten. Wie (um e. ios.) bey Justtno (1) Mar-tyr,und(um ä.c.-7o.) beyAthenagora (m) zusehen. Doch thatenste solches ohne Unterscheid des Stands, und hat man hierin« den Ktr-chen-Dienern eben so wenig zugemuthet als anderen.Allermaffen Cle-mens,Biftboff zu Rom um 9; in der Ehe gelebt BeyEusebio
(n) zehlekPnlycrates ,-Siben, --^-»-^aus den seinigen (ob fie des-sen Vor-Eiteren oder Anverwandte gewesen, ist nichts daran gelegen,)
„die alle Bischöff und verehlichet waren, er (auch ein Bischofs) seye»der Achte. Dergleichen Exempel könten noch viel eingeführt werden
(o) . So jemand den Jungfrauen-Stand der Ehe vorgezogen (welchesaber damals niemand that, als die Tattant, Prodiciani,Hieracita,Montauista und dergleichen Sectirer,)hat ihnen um e. 196. Cle-mens Alexandrinus geantwortet: „Derjenige erweiset keine Tapfer-„keir der einsam lebt/ /andern der sich im Ehestand die Auferziehung„der Kmderen, unddie Verpflegung seiner Haußgenoffcn, ohne Wol-lust und Schmertzen angelegen seyn lasset, und seine Haußhaltung
also
(e) 6ockzi^, !^Ia^nikc. 8olo6or. p.75. (f) In plgrin.LonfReiL^u^uü.Vin-Mc»-S;^psr»l>.lIiA.kcLl.8ec.4 art.is.8ec. 5. »rr.ir (ß) l-anK. lom.i.p.rS.
A694.I1. (i>) 8ubinir. äiüinü. Z i. (i) in r.Cor. 1 i cons.O.Ots.^nnal. 69. §.r;. (() LlonäcI. pro Uieron. p 15a (!) ^polox.r, (m) I-exir. proCvriüisn. (n)
Lrb. 5. c. »4 r;. (0) viciLuliinZ. «ie kpilc.p. 97.^!. /tot» Oe «ivwro. l-ib. z. c,
10. §. 17. (>IiLm.l?sn6r. Ivm-z. llb. iS. c. iz»