Band 
Erster Theil
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Drittes Buch.

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gehaltenen Synodo, gebotten, daß fiediezu S. Mauritzen üblicheN. C° G.Weise Gott zu dienen,daselbst auch einführen, und ä.L.644. habe Da« 5".gobertus (c) die Abtey zu S.Dtonyfio,in eben ftlbiges Model zugtes-sen befohlen, ist aber schwerlich zu glauben, weilen 6s. zu S.

Mauritzen sehr übel hergegangen, wie unter gejagtem Jahr zusehen.

Aus Befehl Königs Cbildeberti und feiner Brüden», wurde am 555.2z. Tag Heumonat von zo.Bischöffen, das zweyte Concilium zu Or-DasM^leanS gehalten.Jn dieses Conetlii Unterschrifft stehet: älclepius

rer pro ^äelpbio Lpilcop« K.surscen6, ich Asclepius ein Elrester / Mum/vonstimme bey im Nahmen Adelphii, Blfthoffö im Rauracderland. wegen A-Slrmondus will, daß hier (wie droben e sn. abermahl karia-deiphii un.renü gelesen werden solle, Deßwegen dieses Concilium uns nicht auf'Mue-halren wird. Weniger Anstoß leidet die Unterschrifft des Concilit,welches lnvei nomine, conZreganre 8. 8pirim,con(emienreOomino Conciliumgrariostilimo l'ireoäoberro, ^ui nobis conZregsrionis poreüahem rri-zu Auver»huersr, in der Forchr Gorres durch den A. Geist besammlet rsne.durch Rönig Theodeberrum (König Thevdorici SohnClodovci En-ckel) aber bewilliget worden, zu Auvergne den 8. Wintermonat (ä).

Es befunden fich dort i s.Bischöff, unter denen war QrLmmanus in

Lbrilli nomirie Lpilcopus LccleÜL Vin6onillse , NNd 8userius inLkristi nomine Lpilcopus Lcclelise ^venricorum: Grammatius(sonst Cbromatius) durch Christi Gnad und Verordnung / Bi-schofs der Rirch zu windijch: 8uperius,Lcc. Bischofs der Aven« Desserttischen Kirchen. „In diesem Conctlio wird §.2. ernstlich geredt wider Handiuw„diejenige»,welche durch Verheiffungen vder Drauungen-zu Bischöff.^«-„licher Würde zugelangen suchten. Die Wahl eines Bischofs solle„bey den Kirchen-Dieneren, oder (auch- bey den Bürgeren (den Ge-„meinds-Genoffen) stehen und beydem Lonsens des Ertzbischoffs.§ 27.

„Man solle die Leiber der Verstorbenen nicht in dieAltar-Tücher ein«„wlcklen,noch solche Tücher bey den Hochzeiten tragen.§. 11 .Verbieten„sie die Ehe,in etlichen L.evit. i8.und 20. ausgedruckten Graden §.12.„Ohngeachtetdie Eltesten und viaconi, wegen ihres Amts anderen, vor-gezogen werden, der Welt absagen, und deren Bruder werden, deren„Ehegenoffen sie zuvor gewesen, lassen sich doch einige durch die Brunst„der Gelüste» inmaffen entzünden, daß sie ihren Stand hindsnsetzen,

„zudem das sie ausgespeyetwtderkehren, und sich mit Blut-Schande„beflecken, dessen die durch sie gezeugeten Kinder, ein Beweist sind.«Mse.„Wann solche Leute an Tag komen,so sollen sie entsetzt werden.Diesektzung vev

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(c)) lä» c. 7S. (ö) Lrniur /r. 541« inlenr.