2zo Hel vetischer Kircherr-Gefchichtett __
N. C. G. Gsntramnus that den Btfchöffen diesen ernstlichen Verweis: keii^uo-
58;. rum peccaris-vos omnino creälmus eile Participes, 6 siliorum vellrorumErnjUiche eu!pa 8 ,nonasslciuL objurgariokrecorrigirisFeü sienrio prsereriris. Kamrung^Kö- nos r^uibus facultatew regnancli lupremi I^e^ix commilit suttorirss»nigs Gvn-iramejus eva 6 ers poüumus > 6 cle'lubjeüc»ptrpulo,l<i!iciru 6 insm nontramnk anbabemus. —>lec innocenres potelireääere collara lecuriras liberos,nistseidige Bi-culparum probario punieric criminoios. Xec minorcll piecas procer-icholi- ^os conreri, cpiam relevare compreüox. Gehet kurtz dahin' Wann sie
Ihre fehlbaren Zuhörer nicht nach Gebühr straffen, so machen sie sich ih-rer Sünden theiihafft. Sich dem Bösen widersetzen seye einWerckderBarmhertzigkeit „DieseBifchöffunterredetensich 8 .-.DieHet-. , .. „ligungdeSTags veSHerren,ernstlicheretnzufchärffen,als sie biß dahinLaune,t. „gethan. § 2. Man solle die gantze Charwochen feyren. § ; DieKm-„der sollen (sie seyen dann in LebenS-Gefahr) allein am Ostertag ge-„taufft und niemand mehr gestatten werdm,solches (wie btßher gesche«,>he.i) zu übersehen.,, ES hatdaS Ansthen,daßdieserZeit in Frankreichoderdoch anvielenOertern dieseSReichS,der H.Tauf (wie ( 5 ) zu Thes-salonich) allein an der Ostern zugedienet worden, eS habe dann einNothfall sich zugetragen.tzernach hat man,zuftlg derenz 5 s. zuRom von PabstSirteio eingeführtenWeist.auch daS Wngstf st hierzuWann und gebraucht. §. 4. »Alle und jedeMäner und Weiber, sollen aufelf en je-d»« „den Sontagaufdem Altar Brod undWein opferen."Dann es war,bknvmahl gleich wie tn anderen,also auch in denGalltschenKirchen üblich,daß wangrbalren i man das H.Mendmahl halten wollen, die gantze Gemeind beysammengeblieben,und das tz. Saerament empfangen (g).Aber der Eifer hat tudiesemStuck des GotteSdiensts abgenommen.Dardurch gieng denKir-chen-Dtenern und Armen viel ab,dann diese pflegten erhalten zuwerdeo,aus denen Opferen, welche ein jeder, der zu dem H. Abendmahl gehenwolte mit sich bringen mußtt.Sihe ä.L. 545. Deßwegen wurde daSVolck mithinzu zu solchen Liebe Wttcken angefrischet. DaS H.Abend«mahlwurden. ( 7 .541 wöchentlich dreymahl gehalten. Jetzundwirdbefohlen, daß es wenigst alle Sonntag (K) geschehe,und w rd bestätiget,was auch ä. <7 541. bemercket worden Daß man bey dem Heil.Abendmahl gemein Haußbrot gebraucht. s. Daß das ungewetheteBrod ein Opfer genennet werde. e. Daß beyde Gestalten, Brod undWein,unter daS Bo'ck ausgetheilet worden. Ich füge hinzu, v. daßdiese Bäterntchterforderen,daß ein jeder beichte,ehe er zum H. Abend-mahl
(k) 8ocrrit.tt.L.l.ib.;. c. r». (x) vill.8ueur lt. L. ^.Z4i. (b) Ons. Lvncil.^Ntiüoäor. Lelebr. s-c>. Lan. 41.