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Viertes Buch.
den durch das Wasser im Kelch, sollen in den Kelch zween Theil Wein, N. C. G.und ein Theil Wasser gegossen werden. §. 20 . Wann ein Priester von 8s;.einem Leyen mißhandlet worden sollen der Bischoffund Graf zusamenketten, und der Bischoffmit der Kirchen, der Graf mit der weltlichenStraf den Frefler belegen. §.ri. Eine Jungfrau, welche sich vordem12 .Jahr ihres Alters in ein Closter begeden, möge innert einem Jahrwtderum heim kehren. Nach Verflieffung eines Jahrs,solle ihro solchesnicht mehr erlaubt seyn. § ZO. 14<,nc>remus in memorism 8. ?erri)8cc. Ob sich die-Lass t uns zu gutem Angedenken Petrfdie Röm.Kirch ehren, ur licer dem
vix5eren6um abillaI. ie<le imponarur jugum, feramus, Lc piLclevo-^-.^W"rione roleremus: daß wann sie uns ein fast unerträglich Joch auflegte, un'kerworf-wir solches tragen. Das ist, zu resplct dem H.Apvstel Petro, (welcher fen?fälschlich für den ersten Pabst dargegeben wird) wollen ste vom Pabstleiden,was möglich seye. Wollen ste aber dessen Knecht seyn ? Gebenste demselbigen Gewalt ihnen zugebieten was ihm beliebt ? oder daß ernach Gutduncken ihre Kirchen beherrsche? Mitnichten Dann sie un-ter anderem geordnet: „Wann ein Priester oder Diacon wider das-»Reich vom Pabst falsche Brief auswürcke, solle ein solcher vom Bi-„schoff eingesperret werden, biß man vom Pabst benachrichtiget worden„seye, wie ein solcher abgestraft werden müsse, Sind milde Wort, mitwelchen sie den Schmeichleren des Pabsts, den Rigel flössen, und denSchwächungen der Kirchen. Freyheiten vorkommen wollen. §. 2 ;.MdenSon Fast-undFest-Tagen,solle man keine weltlicheGericht halten.
Zu End der Sitter, wo sie in die Tur lauft, nächst bey seinem Ge- ^ As. „burts-SchloßRamschwag, zwischen S. Gallen und Costantz, hatBi-^'K^MschossM Salemo (wird von sx) anderen abermal Salomo r. zuge-bg^t.schrieben,) ein Closter gcstiffket,Benedictiner<Ordens,wird darum daßdieser Bischoff von Rübe oder Lusts wegen, sich esst dahin begeben, Bi-schofi.Zcll genennct. Das Jahr dieser Stisstung ist unbekandt. Dochmeldet Hepidannus, unter (7. 904 . 8o!omon Zpilcopus cellam1U3M rellöet in^urgovia, daß BischossSalemo seine ZrüimTur-gäu bewohnet habe. Er eignete diesem Closter,Sulgau, Sttterdorfrc.
Diese Mönchen zogen hernach das Ordenskleid aus, wurden weltlicheChorherren, und das Closter eine Probstey. In kurtzer Zeit liessen sichbey dem Closter so viel Haußhaltungen nider,daßder OrtzuKayserOt-tonis Zeiten mit einer Maur umgeben,undmit schönen Freyheiten be-gäbet worden. Ist Theodori Bibltandrt, Johannis Jungii, und andc-
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(f) Smmpk.V.Ls. (x) NuceI.c<wÜ, k, 851-«74- ^crck. x. -4- l>-> 0 L'
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