Band 
Erster Theil
JPEG-Download
 

_Viertes Buch. 505

Etnsidlen kam in groß Ansehen.Aus diesem Closter wurden ^.vielm. C. D»Bifchöff berufft.Wolfgang nach Regenspnrg; Warman und Rumold S48.

nach CostantzrHartman und andere nach Cbur;Eberhard nach Cbum.Wohtr

».Viel wurden daraus zu Abteyen beruffen, nach Pfefers und DisentisN s.in Churwalen; nach Hirschau.Kempten/G.Ulrich in Maspurg,Ebers-berg in Bayeren; in S.Georgen Closter zu Stein am Rhein. QVielerste Mönchen, inneu-aufgerichteteWster, Petershausen/ Zweifeltenin Schwaden,Mure,Enaelberg.Beinweil.So haben die Röm.Pab-Dessenste, diesem Closter in grosser Menge, und ungemeine Freyheiten gege- PriMM'den: JnnocentiuS i v. daß manzurZeit des Banns Meß darinn le-Uu ^sen möge. Martinus v. daß man möge vor anbrechendcmTag Meßhalten. Auch iß dieses Cioster von aller Bifchösslichen ssurjsäiQioaund Gewalt exemt und gefreyet. Die Mönchen sagen, solches seye al-sobald nach Aufrichtung des Llosters geschehen. Wann aber bemalst»iß, warum haben so viel Aebte nach ihrer Erwehlung bey dem Bischoffzu Costantz , als oräinario um eonstrmarion und Bestciltigung derWahl angehalten? Warum hat Pabst Nicolaus v. -v. e. 1452.«»-Julius n. isi2. jeder nur i s.Iahr das Closter von Btschoffl.

Gewalt gelediget? Leo x hat den 8riium geänderet, daß nämlich„da-„Closter samt aller Zugehör,von allem gerichtlichem Zwang, Beherr-,-schung,Straf,Unterwürfflich-und Oberherrlichkeit der Bischöffen,

„und aller anderen Richteren, oder Oberkeiten forthin stey und ledig„seyn,und ohne Mittel allein den Röm.Stuhl,vorfetnen Oberherren„und Richter erkennen solle. So daß sie erst (?) durch Pabst Leo x.eximirt,und von der Bischoffl. Umerthantgkett, recht loß gesprochenworden. Clemens vu. und Paulus m. gaben dem Einfidlifche»Prälaten Gewalt, in Begehung deren also genannten H. Aemteren,und in Ausspendung gewöhnlicher Jndulgenzen, sich der Btschofflt-chen Ceremonien zugebrauchen,dte Kirchen zu weihen, zu chrismen,Kelch-und andere Ktrchenzterden zu benedteiren; ihre untergebnenReligiösen, in die mindere Oerden einzuweihen.

Dieses Closter hat auch namhaffte Freyheiten von den Kayseren Ud My-erlanget, daß sie ihre Prälaten aus eigenem Mittel erwehlen,daß alle^*"'dem Closter zugehörige Personen, von allem Oberkeitltchem Gewaltentledigetrund diese dem Befehl des Abts vollkotnen unterworffen seynsollen, daß der Abt von allen des CloßcrS Bottmäjstgkeit untergebnenOerteren dieRegalta haben,und alle« weltlichenGewalt brauchen mo«

1. The«. Qaa se.

(r) Lvns. ?. Hunger p. r;?.