_ Viertes Buch. _5»Z
/ölte unter Päbstl. Schirm seyn, und an die Lichter in die Kirch der H.m «-H.Apostlen zu Rom, s. Jahr lang 10. Gulden entrichten. Diesem - 6 ^. 'CloAer aber solte die Stadt Pcterlingen unterworffen seyn. DasSt-gel des Sttffmngsdrikfs haltet in sich die Figur einer Gekrönten, aufeinem Thron sitzenden,und an einer Kunckel spinnenden Königin. ESunterschrieben (neben anderen Herren) ihre beyde Söhne, ConraduSKönig in Burgund und BurkarduS Bifchoffzu Lion.
Berengario wurde vormals von Ortone, durch seinen Sohn Litt- Otto ziehettolfumetn Gebiß etngelegt.Nachdem aberLuttolf,^.O 957. (§), wie nach Rom.etliche muthmassen, wegen beygebrachten Giffts zu Boby gestorben,und das Alemannische HertzogthumBurkardo m. seinem Schwager,desHermannt Stief-Sohn hinterlassen,machte es Berengarius nochschlimmer.Deßwezen Pabst Johannes xn. und andere ItaliänischeFürsten und Prälaten,den Kayser ersucht sich ihrer (wie ehemals Caro-las ivi.des PabstS Adriant) anzunehmen. Lang schreibt,Johannes ha-be demKayfer zugleich zugemuthet, ehe er tnJtalten aufbreche,einenEyd ,zuthun,daß er nichts wider desPabsts,oder der StadtRom Freyheitenthun wolle (K).Aber GoldastuS haltet solches für einMönchen« Gedicht(i). Otto begab sich nach Rom,und würd begleitet durch Hartbert,Bi-schoffzu Cbur. Gedachter Lang ( 1 ) gibt vor, nachdem Otto zu Rom an-kommen, hab er dem Pabst verheißen,dem Berengario kein Hüls zu lei-sicn.Zwar meldet StgoniuS (m),der Kayser habe sich gegen den Pabstverpflichtet, alle Gerechtsamen der Röm. Kirch zu beschützen, hinge-gen habe der Pabst demKayfer (hiemit nicht der Kayser dem Pabst) ver-sprochen, des Berengartt Parthey nimmer zu nehmen. Von Lang (n)Qb «r die»wird auch angeführt,eine mit güldenen Buchstaben geschriebene, und in ü Stadtder Engelburg zu Rom aufbehaltene, vom Bischoff Hartbert unter-^m Pabstschriebene reiche Verehrung,welche derRöm. Stuhl von Kayser Ot-^'^tone empfangen habe. Aber Lang vergiffet,daß krafft dieser DonattonS-Chart,dte Päbstl. Wahl durch das VolckunddiePriesterschafft ge-schehen, -er höchste Gewalt über die Stadt Rom dem Kayser bleiben,und der Pabst durch seine Gesandte dem Kayser um dieVerrichtung de-ren vomPabst zuRom gesetzte AmtleutenRechenschafft geben solle (0).
Aber GoldastuS bringt (p^ wichtigeGründe daß diese erstmalSvonBa-ronio ans Licht gegebne,und zuvor unbekandteChartsgletch obigemEid)ein untergeschobnes Wesen seye. Als aber der Kayser Johanne« (wel-1. Theil. R rr cher
(§) Lucei. Lki. cir. (k) ;<8. (i) Reccli'. Irnp-r, Z9j« (I)
(m) äs Le^n. Irr!. ^.96». (n) l.oc, cir. (v) 6olärü. Rece!^ Z » r. Lrbb. Lou-