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Erster Theil
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Viertes Buch. 571

let worden,undin Röm.Kirch für diejenige gehalten wird deren ^psc. N. C. G.2:6. Meldung geschiehet, da doch ungewiß ist, worinn dieses Nieolat «074.Lehr bestanden (p), gewiß aber ist daß die Priester.Ehe keineswegs füreine Ketzerey zuhalten, sondern die Kirchendiener sowohl als andereMenschen sich zuverehelichenbefügt sind Pabst Rtcolaus u. stritte wi-der dieseFreyheit mit neuem Eifer,sagendechieEheweiber der Priesters»seyen Csncubines,und die Ehe derselbigen seye eine Hurey. Hingegen BisKsff 'wolle BischvffOito behaupten,es seye bester daß diePriefter in derEhe^o nWZeben,als daß sie unter demSchein der Keuschheit Hurey treiben. Dar-um solle die Priester, welche derHmey gepAeget-diefemBifchoffahholdgewesen seyn (q). GregortuS besah! Ottoni- er solle verschaffen, daß diePriester threLyerreiber verlaffen,und diejenigen so noch ledigenStand-seyen,ohnverehelichet verbleiben.Aber Otto achtete solches Päbstl.Zu-muthen so gar nicht, daß der Pabst stch erklagt, palsm Liericis suis >u 5 -

Hom nollra omnino contrsriL permiiir (r-- ,,Gr habe der Eletisky jnst

„das Wtderspiel erlaubt ; nämlich den Verehelichten ihre Eheweiber„zubehalten den Ledige» aber stch zuverheyrathen.Deffen Beweis magseyn diejer ige Bifchoffi Bull (s),in welcher dem Vermuthen nach,die-ser Otto presbiteriskrsepoiirurL iburtosniis.LLc den Kirchendtenereudes Stiffts zuZÜcich,gestattet, vxorss äucere uncle c^UL^ue veiim.moäosllenc legitime nLtse, Weiber zunehmen wo ste begehren.Doch daß sel-bige ehelich gezeuget seyen. Der Pabst war mit Ottonis Verfahre«

Gel zufrieden; befchestket ihn in einem zweyten Sendschreiben,und ver-mahnet ihn versöhnlich nachRom zukomen,allwo dieses Geschafft durchno.Bischöffe in einem Conctlio werde berathschlaget werden; daselbster die Ursachen seines Verfahrens anzeigen solle. Ein gleicher Befehl

würd der übrigeuTemschen Prtestcrschafft sufgetragen.Aber„diePrie-TeuM

..Pabst, fein Zumutden seye Ketzerisch und unbefugter habe der Lehr„Gottes vergessen, welcher heiter gesagtes seye nicht jedermann fähig rüstet.„Keuschheit zuhalten, der es thun könne, der soll eS thun; und Paust„Lehr; der sich nicht keusch enthalten könne,solle heyrathen,es stye besser-cheyrathen dann gebrennt werden- Es seye ein unbilliger Zwang, die„Menschen zuzwtngen, daß sie leben wie die Engel, und die Ehe abftri.

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