586_Helve tischer K lr chemGeschichten. _
§ M solle allein in Matten und Schwaben; Berchtold in Alemannien1080. regieren, und weilen dieser dergeringere Theil Ware, seye dem Berch-told auch die Cast-VoAey zu Zürich übergeben worden (3).
Römischer König Rodoif liesse auf emem am 5. Mertz zu Rom gehaltenenDami wr- Toncilio durch Abgesandte klagen, daß Heinrich die Päbstisch-gesinne-«an? tt« Ertz-und Bischöffe verjage,sttne Anhänger an statt deren einsetze,dieKirchen verbrenne (K).Deßwegen hat dieses Concilium gebotten nichtmehr den Heinrich/sondernden Rodolfsürden rechtmässtgen König zu-halten,mit widerholetem Ehe-Verbott;welches (wie AventinuS schrei-bet) den Hureren sehr lieb gewesen; huibus pro UNL uxore , lexcenrasjam mulierculas inire licebar, als welche an statt eines Eheweibs, mit6Q2.Dtrnen zuhatten dökften. Also entsetzte der Pabst Hetnricum,neccon5ellum,nec conviÄum (c^),denman weder verhört noch überwiesen.Conciiia Hingegen kamen aus Kayserl. Befehl am Pfingsttag zu Mayntz zu-wrder denfammen, 19. Ertz und Btschöffe.Diese sagten Htltebrand seye ein fal.scher Mönch / ein Zerrütter Christlicher Einigkeit / kein rechterwehlrer pabst. Sie sendeten eine Bottschafft nach Brixen tnSEtschiand, allwoam 25.BrachmonataufKayserl. Begehren,zo.Jta-liänische Bischöffe und andere Fürsten verfamletwaren.Dtese bestättig-ten den zu Mayntz gemachten Schluß, und wetten er (nämlich Pabst»Gregorius) „nicht von Gott erweblet worden, sondern sich selbst mit«Geld und Betrug unverschämter Weise eingetrungen ; dem König»Heinrich nach Seel und Leib gestellet,und den Todgevräuetchtvgegen„den meineidigen Rodolfbestbirmet, die verehelichten Priester von th-„ren Eheweiberengestoffen. Hingegen die Blutschänder zumKirchen-„dienst beförderet Kirchen-Raub und Zweytrachten verursachet, den»Catholischen und Cbristl. Glauben vom Leib und Blut unsers Her-men Jesu Christi, in Zweifel setze, als ein alter Jünger des alten Jrr-„geists Berengartt; weilen er auch aus das L00S und dieTräume Ach-,.tung gebe,ein öffentlicher Schwartzkünstler und Zauberer seye; 5 ^ 15 »„pro veris äocer, ein falscher chebrer; der keinen wahren Glauben habe(ö).Wegen erzehlter Ursachen,solle er des PabstthumS einhellig entse-tzet seyn. Sie erwehletcn gleich einen neuen Pabst, Guibertum oderWtgbertum(e),Ertzbischoff zuRavenna,wklcher sich Clemens m . ge-«ennet,lebte noch 2i .Jahr,und regierte lange Zeit zu Rom. Tsibudi
sagt,
(s) 6uIcr.RkXt.p- (k) Ooläaü. Oonült^om.L. p. 48. (Koncil.1°ow. lo. p. l8zi. (c) kel.krder. 8uevic. I. P.AI. (ä) Ilrsperx.^venr.1'sctiuä. 6<r!6sÜ. 6cmüir. r. p. 4s.<7vo5. dtor. ru loc.ric. (c) kisirmso.Ln»rl. x. 157. ligro lluocuxsc.