Band 
Erster Theil
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Helvetischer Kirchen Geschichten.

«x §. G.Seelgeräthen, rc. selbigem zukomMn sollen, als welchem obgelegenn?6. mit seinen viaconis. nicht allein die innert, sondern auch die auffert derStadt wohnende Pfarrkinder in allen Vorfaüenheite« zubefuchen; zudem End er allezeit ein Pferd zu erhalten schuldig war(r). Mit der, ^ Zeit wurden aus diesen Caplaveyen Pfarrkirchen.

KA und Wider Alexander m. wurden z .Pabste erwehlet, ehe er das Pabst«

Äicbm thumrühtg besitzen können. Dannerstim 17. Jahr nachseinerWahl-ch. hat Kayser Friedrich zu Anagnia ihn als Pabsi erkennet, selbigem dieStadt Rom,und feiner Vorfahren daselbst gehabte Freyheiten, über-geben;gestattende,daß etliche demPabst widrige Btschöffeentsetzetwer«den.Obn Zweifel wareAlexander zugleich gern mit denenBischöffen zuStraßburg und Basel abgefahren,aber man hat sich verglichen,daß we-gendieser zweyer B schössen,8.oder ro.Rtchterezusamen wetten, beyderen Entscheid es verbleiben solle.Es lässet sich aber ansehen, daß dieseTchiedrtchter nichts beständiges geschloffen,sondern die Sach auf daSbevorstehende Concilium gewiesen worden seye. FernerS ist in der Frie-densbandlung zwischen dem Kayser und dem Pabft verglichen worden;daß der neugemachte Fried in einem Concilio bekrafftiget werde ( 5 ).

1179. Aus dieser Ursach hat Alexander daS m.LateranensischeConeiliumConcilium zu Rom -ersamlet , pro reformanZs IN 6cie LcmoribusLcclellL , dieLalcranen. im Glauben und Leben zuverbesieren ( 5 ). Das Absehenaber war,die vom wider Pabft -«setzte Bischöffe abzuschaffen, und dieLarksros, ^rnolljiüen,^IbiZenler>dasiftdte Waldenser,deren anderst-wo gedacht werden soll, auszureuten. Es waren ;oo. Bischöffe bey-sammen, unter denen war ArduttuS Bifchoff zu Genf, Cono von Sit-ten,RogeriuS von Lausannen. Da wurde beschlossen §. >. Derjenigemit welchem eS zween Drittheilder Cardinälen halten, solle bey Strafdes banns, auch von den übrigen für den rechtmäffrgen Pabft gehaltenwerden. §. 2. Diejenigen, welche durch die Wider-Päbfte beförderetworden,sollen ihrer Ehren entsetzet seyn. §.z.Ein Bischoff solle zo.jäb-rig,und ehelich gezeuget styn,daS iftraus keinem Vater gcistl. Stands.Ein Decan, ^r-biämcon. und andere Seelsorger, sollen rs. Iabr Ha-bens. 4 Etliche Bischöffe verursacheten den ihrigen so greffen Kosten,daß um sie auszuhalten , die Kirchen «Zierden verkauft werden müssen.Deßwegen die Ertzbtschöffe, wann sie viiiüren, mehr nicht als 40. oderso. Ein Cardinal 25 . Ein Bischofs ro. oder zo. Ein ^rckiäiacon s.-der 7. Ein Decanus 2. Pferde bey sich haben möge. Aber weder Jag«

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