__ Viertes Buch. _697
dieses Manns Zeugnußist nicht hoch zu achten, ä.c. gzs.hat PabstGregoriuslV. Aller-Hetltgen Fest eingeführt (u).Hterbeybemerckctman auch dieses, daß das Verlausten, Arbeiten, re. allein am Sonntagverbotten gewesen (x): sihe Bl. 268. Hiemit die übrigen, sonderlich diezu Ehren der Abgestorbnen angesetzte Fest, vormals keine Feyertag,sondern eine jährliche öffentliche Widergedachtnuß ihres frommenWandels oder unschuldigen Tods gewesen.
xiii. Anfangs in diesem Alter,ist ein einiges Fest,nämlich Mariä Marien-Reinigung, dieser H. Jungfrau zu Ehren gehalten worden. Zwarrag.wurde nach etlicher Meynung (7),Mariä Verkündigung schon ume.6z ^(vielleicht auch in etlichen Clösteren (r)Mariä Geburt) began-gen. Aber Carolus wolle mit diesen Festen die Kirch nicht beschweren.
Ars zu deffe» Zeiten in dieFrag komen,ob das Fest Mariä^Htchelfahrt,gehalten werden solle,hat man geantwortet: inrerroZanöum relin^ui-rnu8 (s):man solle diese Sach unterfuchen.Dtese Un.erstlchung solle ge-schehen seyn durchAlcutnum« Was er darvon gefunden habe, ist unbe-kandt.Gewiß ist,daß dieses Fest e. 8 iz.gutgeheißen worden. SiheHl,4o8. §. z6. (l>). Ist aber noch damahl nicht aller Orten angenom-men worden (c). Der sonst gelehrte Lambecius (6) greifft unseren vor«trefflichen Hospinianum sel. Ged. empfindlich an, darum daß selbigeraus I^iceokori l7. Lap. 28 geschrieben, dieses Fest seye in Grie-chischer Kirch erst Um c. ^o.bekandt worden.Muß aber selbst ge-stehen,daß dessen eigentlicher Ursprung verborgen seye.Gtbt anbey vor,ßlbigcs ieyevon denH.Apoßlen(dochtnGehetm)gefeyret,zu ungleiche«Zeiten,an ungleichen Orten eingeführt worden,zu Rom zwar bey Con-stantini Lebzeiten; in Constantinopel aber zoc>. Jahr hernach, unterMauritto; in Franckreich und Teutschland erst zu Carolt Zeiten.Nunist zuwiffen ä.daß die H. Gchrifft von der H. Jungftau Leben we-nig, von dero Tod gar nichts vermeldet. 8. Deßwegen EpiphaniuSum ä. e. z yO, nichts eigentliches darvon reden wollen, sondern fürungewiß geachtet, ob diest sel. Jungfrau durch oder ohne Tod in denHimel keinen. Wiewol ihr Tod sonst,so gar äußert allen Zweifel gesetztworden,daß man darfür gehalten,dieseH-Jungfrau werde an dem gros-sen Gerichtstag durch das Feuer gleich allen übrtgenMenschemgereinl-
l. Theil. Qqqq get
(u) Liebelt, (x) 6 o 1 <!rk. loc. clt. 8c 1 -P.LZ 7 . §. 9. (7) 8ueur
cit. (r) Raäbcrt. pgrt Vir^. (4) Ospir. l.it>. I. §»164. (l>) trsiktion. K. 8. (c)
L-lsbill. l.icurx.p. 119. keüum sN'umr, «rik, terlüs Lpuä t.»icv8 receprutn.kNorino; äemüm /Vn. 8<ir. (6) Libüord. Vinävd. 8. >;z.