Band 
Erster Theil
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7oa Helvetischer Kirchen-GefchiHten

von (Samstag) Aben^ biß (Sonntag) Abend währen. Aber Hatthoerachtete,solches rieche zuftarck nach dem Judenthum,uud hat befohlen,man solle ftyrenvonSontag Morgens btß Abends.StheBl.4i4.§ 8 -Etliche wollen eineSTagS nur einmal Meß halten,andere thaten solcheroffters. In einigen Kirchen würd der Täufling (auf ungleiche §. n.erzehlete weise) in Wasser etngetunckt, anderstwo würd er mit Wassernur begossen. Gleichfalls haben andere § 9. vermeldete Articul,mit de-nen heutigenGewohnheitenderPcibstleren keine sogroffeGletchhejt,alsDem Al« sich diese Leut flattiren. Das Allmosen geben wird von Haithone §.20.moien gros-genennet I^eclemria pscczrorum (cj), eine Erlösung oder Auskaussung^Klafft von den Sünden.Dann diejenigen,welchen wegen begangenenLasteren,veMmei- dardurchgegebenen Aergernuß, öffentliche Kirchenbuß zuthun auf«erlegt worden; durch Almosen, Fasten, Wahlfahrten der Klrch genugzuthun,die auferlegte Büß abzukauffemoder in eine andereBuß zuvcr-wandlen vermeynten (r). Aber ein ^.c.747. zu Cloveshofen in En<gelland gehaltenes Concilium, nennet solches novam aäikn enrjonem,

Lc perlculosam conüieruämem, eine gefährliche Neuerung; Uüd bringtdarwider gleiche Gründe,wie bl. 42t. §. zs.aus dem CabilvnenstschenFairen. Concilto angezogen habe.AnFafttagen hat man btß um die dritteNach-mittag-Stunde allerLeibS»Nahrung,(sthebl.408.§. Z4.):dengantze»TagdesFleifches »udWeins fichgäntzlich entdaltenchl.4o; ;.Dochdörffte man ftttes essen (§), undbat Carolus bey gewissem Anlaß, an ei-nem Fasttag gegen eine Geltbuß,die man J.Maj.bezah!en mußte,darFletsch,essen bewilliget (c). Die Somer-Fronfasten würd jährlich ge-halten in der zweyten Wochen des Brachmonats (bl. 428. §.?4.): bißL 1094. ein Constantzisches Concilium gebotten,daß fie (nach Gre-gor« Gutachten) in der Wochen noch Bsingften (war e. 1697-der

rs.Tag May) gehal cn werde. Die jährliche Fasten vo? Ostern wäb-rete uur zs. Tage (u).Und war nicht alltäglich,wie die heutige Römi-sche. Dann auch zur Zeit dieser grossen Fasten,fastete man an keinemSonntag Etliche haben auch am Donstag,die dritte auch am Samstagnicht gefastet. So daß diese letztere,wöchentlich nur 4-Fasttaggehabt.Auf-aß sie nun alle,dieZett der z 6 .Tagen erfüllen,haben etliche4o.an-dere tv.oder so 7 o.Tage vor Ostern den Anfang gemachet, undwäh-rete sie beyden ersten s. bey den übrigen 7. oder 8 ., oder 9. Wochen.

Die

(y)Lr2e projrrke-'er/eMr/o^Ln/rett/r-e; rin vocatu? ä Dsmiänv. viti.Lgt'on.

>0 59 -AZoo. lcsl. An. iv! 9 . Lurner. keturm. z: 164 (r) Via-dill. 8 en« 4 /cc.V. §. 107. (5) i. trrxm. Lonc. A-

«juitzn. c sroli Lcilt. pick. p. r/4. (t)äu Lkefn. Sclipr. kianc. x. 187. (u)viä. cie -cjun. x. z6^. Z64.