7 24 Helvetischer M chen-Geschichten.
-tamEreutz. e.WeilennochzudiesesStrabi Zeiten (r), das Volck,so offt das H.Abenvmahl gehalten werden solte, Wein,Brod und ande-re Gaben gebracht, welche Opfer genennet und bey dem H. Abend,mahl zum theil ausgespendet worden SiheBl. 230.334..
Bey den XXX VII. Aus den Satzungen Ahitonis 0 ) erhellet sich ferner:
Krankten ?daß man in Privat-Häuferen, bey den Krancken habe mögen Meß le-, sen Thun solches die heutigen Papisten auch? Was ist tn Röm.KirchAnd emzeiegemeiners alsdie prisat.oder etntzrle Meß,da allein der Priester gesen-gt!!, wcirttg?Als etliche solches zu Carott Zeiten einführen wollen, würd esals eine ungereimte Sach angesehen. Gihe(r)bl. 428.8.4;. SolchePrivat-Meffen aber kamen daher,daß die Priester wegen vteierVerga-bungen und Stiftungen,ja bißweilen wegen einerPersshn,viel Messenhalten müssen,daßdem volck allen beyzuwobne unmöglich fallen wollen.Römischer xxxviik. Wir müssen aber nunmehr, die Lirchen'Verwal-Kirch undtungdieses Alters vorstellen. Der Pabst würd zwar der vorderste Bt,WW«, fchoff geachtet. Doch hat man selbigem die Herrschaft, über die übri-Gewalt stet! Bischöfe oder Bischthümer nicht zugestanden.Vtelwentger so gros-ringe. stn Gewalt, als bl.z 89. aus Lang angezogen worden. Bischof Hai-
schraiicket. thohatbey Andräuung des bannS,dieAusspendungderH.Sacramcn,ten,und die Verwaltung des Hirten-Amts, in ftinem Bifchthum nie-mand gestattender nicht von dcmBtfchvffErlaubnuß hierzu empfangen,Die Bischöfe erboleten sich (wann sie etwas zuschwer stynbedunckte)zu Rom raths. Bißweilen haben sie hoch fehlbare Personen dahin ge-endet, auf daß ihnen daselbst eine den Kirchen, Satzungen gemasseSuß, auferlegt werde (u). Doch thaten die Bischöfe Lolches aus Sorg-falt, nicht aus Schuldigkeit oder Gebott. Obne der Bischöfen Vor-wifen dörffte keiner nach Rom wahlfahrten. Deme solches zugelassenwürd, der müßte vorhin daheim beichten. Dann (sagten sie) den fremd,den Priesteren gezieme nicht, daß sie binden oder lösen. Sihe bl. 414.§. iz. i g.Htemtt würd der Pabst ein frembderBifchoffgeachtet,der überdieBischöffe undBischtdümer inHelvetia keinen Gewalt habe,und wa-ren die Gewissens-Fälle und Sünden, in welchen allein der Pabst ab-solviern möge,noch gavtz unbekandt. Die Bischöfe erkennten keine»Herren als den Kayser,bl.42r.§.4. Leo i v. selbst schreibt anKayserLothartumHen Enckel Caroli ^1.: Eueren und euerer Vorfahren (wel-che von Leone komikces, Hohe-Priester genennet werden, nach alter
Re-
(r) Oap. rr.cke ked. Kccle 5 (5) § 14. (l) Qspirul. l.ib.psz. t.ib.7«^öiöir. r. §.7. Leral». l.c. Loac. k-ris. VI. L»n. 4S. (u) ksmel. m lerruU. xsx.