Band 
Erster Theil
JPEG-Download
 

_ Viertes Buch. _7Z)

würd in theuren Zeiten,ihnen,gleich änderen Maaß gegeben,wie sie inVerkauffung der Früchten sich zuverhalten. Carolus hatte ihnen dieseallgemeine Regel gegeben: «Wie er sich aus Gottesforcht, gegen die«Kirchendiener demüthig,und gehorsam gegen ihre Vermahmmgen er««zeiget,also sollen sie ihm auch die Ehr die ihm Gott gesonnen, wider-fahren lassen (f). Darunter er Zweifels ohn auch verstanden,die allge-meine öffentliche Fürbttt für Ihr. Maj. welche selbiger Zeit üblichwar (§),heut zu Tag aber an einigen Papisitschen Orten nach ehema-liger Weise, nicht gestattet wird (ki).

xiuv. Die Kirchen,und Cioster-Güter, wurden durch die Cast- Auch dieVögte nicht nur wider die Freßergeschirmt sondern anstatt desKayserS Kirchen«verwaltet, die Leibeigenen zum Frondienst angehalten.Auch mußten sieKüm.verschaffen, daß die Einkünften zu rechter Zeit, an ihr rechtes Ort be-samtet werden,und so,die etner Mch zugehörige weitlichePersonen,un-ter sich in Zerwürfnuß gerathen, wurden sie durch sothane Caß'Vögteentscheiden. Vergl.K 124. Soaberdie BWöffe oder Aebte,oder dieGrafen hinter einander kommen, mußten sie persönlich oder durch An-wälte, zur Erörterung der Streitigkeit, vor dem König erscheinen (i).

Die Btschthümer und Abteyen und derselbigen Güter,waren nicht derKirchen oder derClösteren eigenthum,sondern desReichs.Deßwegen soofft ein König oder Prälat mit Tod aHgangen.dte bestatttgung derselbi-gen Güteren und Freyheiten vom König begehrt werden müssen. Viel-weniger waren sie derBischöffen eigenthum. Von vielenKirchenhatderBischoff gar nichts bezogen. Von etlichen,mit Nahmen von derjenigen,bey welcher er gewöhnet, hat er den vierten Theil genossen, dessen Ver,wahrer und Schützer der Kayser war; und in Ihr. Maj. Nahmen derCast'Vogt als die ordentliche Oberkeitgewesen.DteGetstlichen warenfür ihre Persohnen,der Frondiensten und Schätzungen frey;auch erfor-deren die Könige nichts von dem, das ihnen zum Zehenden gefallen,noch von denen freywtütgen Gaben der Gläubigen, noch von ihrenHäuseren Höfen Gärten und so viel Feldgüteren, als 2. Ochsen, dasJahr durch erbauen können (k). Vom übrigen wußten sie gleich ande-ren Unterthanen heben und l gen. Wann Güter an ein Stifft keinen,von welchenderKöntg etwas bezvaen,erforderte man von solchenGütt-ren Zins,Schätzung,Dienst,nicht wenig r als wann sie noch immer inweltlicherHand wären.Sie mußten gleich anderen allgemeine Gebäue

Uuuu z steu-

(t) l.lb. f. c. rrr. fß) LoldrÜ. ^lcmsn. r: , ;6. (Ii) direKor. 8-cerdor.

Ouacen; .Vn, i6)i. »s>ud D»11. p. U«tvrm, (i) I-ib, Z. csg. 77-

I-ib. r. c.-i.