_ Viertes Buch. 759
schoff Coürad an die S.Galltschen Mönchen,sie sollen in der tägliche»meß für die Abgestorbnen, z. Collecten oder Gebckt für ihn halten,alswäre er schon todt (c). 4. Am meisten würd begehrt die Votbitt derMönchen (ä). Daher zwischen diesen und den Dom-und Pfarrherrenviel Streitigkeiten entstanden,bl.4?s. §.i s. 5. Dann wer solche son-Srclge,derbare Borditt verlangcte,dcr müßte dem Ort,an welchem;oder denen M.Persohnen,durch welche das Gebätt für seine Seel verrichtet werdensolle,etwas stiften; welche Stiftungen Seelgerär her genennet wor-den, weilen man der Seel darmit Rath zuschaffcn vermeynte, solcheSeelgeräthe waren ein namhaft-»Theil dcr Prtesterltchen Cinkomcn.bl. 66i. Aste Gattungen aber dieser Stiftungen zuerzehlen, ist un-möglich. Die einten vergabcten, ligende Güter, Lehenhöft, Senten-vieh, re. (e). Andere stiften ein ewiges Licht, einem Heiligen Ver-halten (s). Graf Adelbert von Habsprrrg, vergabcte an das ElostcrMure,eine Kernengült; mit dem Geding, daß man in alle Kirchenselbiger Vrovintz, die meßhostten beschaffen solle. Daher noch beyMannSgedencken,solche Hostien von Mure begehrt worden,in die Kir-chen Münster,Surfte,Zug,Bremgartewre. Nun werden fie allein indie nächstgelegnen, dem Closter incorporirten Pfarreyen geholet (g).
Oft würd hinzugethan,daß man aufsolchenJabrstag unter dieArmen,deren jeder alsdann für des GutthäterS Seel bätten müßte, etwas aus-theile; welches verursachet,daß viel Volcks au solchen Tagen dahin ge-lösten M. Wann hier und dort ein Stifter einer Kirchen oder dessenangehLrige,zuG ab gebracht worden,brachte man filberneLeuchter,köst-liche Altar-Tücher,oder andere dergleichen Schenckungen mit sich (i).
L.XX!. 6. Man machte einen Mterscheid zwischen einer ge- ^-»ver-meinen, und einer solennen Todten Gedächtnuß. Sitzes. 1199/"'^Bischof Gebhard n. richtete zu Costantz jährlich z.Protefisnen an,aus dem Dom naher PeterShauftn, an S. Gregoni, re. Fest. Langsagt (K), eS ftye geschehen zu Trost seiner dermalem» abreibender»
Seel. Deßwegen noch zu dtesenZeiten, an S Gregorti Fest,von allenDomherren,und gantzer Clerifty,alle Jahr eine solche Proccsson gehal-ten,und erstlich ein gesungen Amt der mes, demnach erst das hoch Amtder meß solennster gesungen wird. y.Von vielen wurden sonderlich dieMönchen urw Priester,auf solche Jahrzeiten betrachtet, durch ßifftunggewt-er Renten,aus welchen selbige alsdann herrlich traettrt werde sot-ten.
(c) !.znx. p.^48. §. 7.a-lael'icbu-s. »I/e, ^n. 107s. <1e Heririkv OurienL»l 1-1) I.3nx. p.4-6.8 6. n. 1. (e) l-snZ. p. 1096. H. 8-(f)Iä. p, I0A7, 10. Ix)
tb. §. 9. (!,) 1b. Z- S. (i) 6«iÜl»tt»bss>. x.kfv. (b) p,