--6Z_Helvetischer Kirchen-Geschrchten_
Reichstag, neue Schätzungen auflegen dörffen. So daß auch zy Lin-dau (dessen OrtsAebtiffm,vermeynet etwann die Herrschaffte gehabt zuhaben) ohne Zweifel lud Lomicibus nsuri^uam (ervierinr, (sä jibera-lüer saris kabiri, unter keinem Joch gesessen seye,sondern freye Lenk
gewesen.Es seye dann,man könne dasWiderspiel gründlich darthun(7).Die Clerisey zwar und dero Schmeichler, spannen ihren vormaht ge-habten Gewalt sehr hoch. Ein vor wenig Jahren zu Zug gedruckte-Büchlein vermag (2): „Daß Solothurn (um ä. c. ir;o.) eigen-»sthümlich dem hohen Köntgl Sttsst alldorten gewesen. Zürich begun-,»te (damals- mehr Freyheiten zubrauchen, als ihnen zugelassen. Maf-„sen die den Züricheren von den Königen gegebene Privilegia fie nicht„brfreyen von den Diensten und Untertänigkeit, beyder des freyen,'Junöftauen.und Chorherrenstiffts. Wahr ist es.das StiffczuSolo-thuen mästete sich an, so grossen Gewalt über selbige Stadt zuhaben,als das Züricheriche Gesttfft,über denRath zu Zürich gehabt haben soll,und hat in dieser Einbildung groffeAnschläg gemacht, so aber zu Wasserwordenstnd/wie an seinem Ort,geliebt es Gott,folgen wird. Gewißist,Ais zu Zü- daß der Urheber des angeregten Büchleins, von demGewalt desSttjst-M/ über die Stadt Zürich, mehr schretbt,als er beweisen kan.Sihe bl.4Z5.rarern / 61z. Lang selbst meldet hiervon (L): Lueern seye dem Abt zu MurbachÜbergeben worden, ohne Nachtheil ihrer Freyheiten / und daß siewie Zürich/ an dem Reich verbleiben sollen. Doch sagt gedach-tes Büchlein, seine Meynung zubehauptsn(b): „Zu ZettenLuds-„viet des KayserS habe zu Lucern, das Gestsffr S. Leodegarti, den„grössesten Gewalt gehabt; gleich wie auch die Stadt Zürich(ja viel ein„mehrers) beydenGestiffteren darinn untergeben gewesen. Nichts desto-»weniger habe Lucern,dieStadt,unter den Aebtcn grosse Freyheiten ge-..habt, also daß sie dieselbigen nicht mir völligem Gewalt/ gleich wie„die Aebrissm und der Probst das Zürich , beherrschet. Dahero„bann nach dem von dem Abt gemachten Tausch, oder Kauf, die Oe-..sterreichischen Ertz.Hertzogen, denen Lucernischen Bürgeren zuge«»sagt, daß sie dieselbigen bey ihren Freyheiten gnädiglich halten. Vonübrigen Löblichen Helvetischen Ständen schreibt obiger (c): Ury wardienstbar,theils dem Frauen-Closier zu Zürichstheils dem Stifft-Mün-ster, und der Abtey Wettingen. Beydes Unterwaiden war zugehörig,dem Stifft zu Lueern,welcheStadt mitgroffemTbeilThurgau und bey-gelegnen Orten, der gefürstete Prälat zu Murbach eigenthümlich
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(y) pzg. 174. rlibi iilem ^ lo oüenlum eÜe »re. (r) §x»rr. Helfet, p. sj.(») k-L« 7 r«. (d) ?. ir». (c) x. 54.