Sechstes Buch. nx
liche vichmLüon haltet ; seye am 24. Tag Jenaer gehalten worden, ,52z.'Anlas hierzu seye gewesen / daß Zwinglius seine 67. Articul in allenStatten des Constanzischen Bischthums anschlagen lassen. »Alsbald„haben die Dominicaner sich anerbotten zubeweisen/daß diese Articul„Ketzerisch seyen: und habe sie Zwinglius bey dem Wort gefastet. An„statt aber / die Dominicaner ihn vor dem Bischoff zuüberweisen ge-„willet gewesen/habe Zwinglius keinen anderen Richter/als die Ober-„keit zu Zürich erkennen wollen. Über diesen Anlas / und daß eine so„wichtige Sach ihrem Außspruch unterworffen seyn solte/ Haber» Lesßroüierg, diese grobe Regenten / deren die meiste weder„schreiben noch lesen können / sich inmaffen befreuet/ daß sie sich dessen„nicht mehr begeben wollen : wie hefftig die Dominicaner immer ge-„schryen/ daß man die Sach dem behörigen Richter überlasse. WaS„aber den Bischoff vermögen / daß er diesem Unterfangen den Gang„gelassen/seye nicht bekant» (6). Jeder ehrlicher unparthcyischer Leserbeliebe zuurtheilen/ob ein einiger dieser Umständen dargethan werdmmöge!
Maimbourg gestehet/daß die Handlung auß OberkeitlichemBe- undfehl angesehen worden: nennet es aber / uns emreprile couc a 5ait in- Maim«sourenable , ein unverantwortliches Unterfangen: kour juZer (äeci- bourgscler enkuite souverainement) ües poinrs äe üoökrine concernsns la
toy, dessen Absehen gewesen/daß man mit Richterlichem Gewalt/von ^Glaubensarticulen ein Urtheil felle. Auf dessen Vernemmen/habe Bi-schvff von Constanz seinen Vicarium gen Zürich abgefertiget / sie vonso ungeheurem und ungehörtem Vornemmen / da eine auß Leyen beste-hende Versamlung/sich das Ansehen eines Concil« angemaßet/abzu-führen. Endlich habe man mit mehrer Stimm erkennt/ daß die Zwing-lische Lehr/durch das ganz Zürichgebiet angenommen werden solle (e).
Nun hat Bischoff das Vorhaben der Statt Zürich nicht Landmahrs-weise vernommen / sonder ist hierzu von selbrgem Löblichen kkeilkraceingeladen worden. Faber hat geschryen/man solle ihme einen sichtbar-lichen Richter geben; welcher die Partheyen entscheide. Aber Zwing-Uus wolte von keinem solchen Richter hören: und bezeugete/daß wederdie Oberkeit zu Zürich / noch jemand ander in solchen Sachen Richterseyn könne. Auch ist falsch/daß solcher Disputation allein Leyen bevge-wohnet. Und daß der Außspruch mit mehrer Stimm geschehen. War-um aber redet der tollkühne Varillas/ so verächtlich von der Oberkeit
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